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Klienten nicht mittels Technologien verändern lassen, sondern
Bedingungen zu schaffen, die eine beabsichtigte Entwicklung
wahrscheinlicher lassen werden. Die Richtung der Entwicklung ist durch
die Individualisierung und Pluralisierung unserer Gesellschaft kontingent
geworden. Soziale Arbeit kann nicht (mehr) für sich beanspruchen,
allgemeine Zielsetzungen für Klienten festzuschreiben, sondern, wie
mehrfach erwähnt, die Autonomie der Lebenspraxis zu achten und mögliche
Perspektiven und Ziele mit Klienten auszuhandeln.
Für die Methodendiskussion hat diese folgende Bedeutung: Methoden
stellen nicht die Möglichkeit dar, bei Klienten eine Verhaltensänderung
herbeizuführen oder das Ziel einer Intervention festzulegen, wenn sie nur
sehr geschickt angewendet werden. Mit Methoden lässt sich auch nicht die
Zielerreichung absichern. Methoden verhelfen aber Professionellen zur
»Kontrolle und Handhabung ihrer (unbeabsichtigten Neben-)Wirkungen,
ihrer organisatorischen und institutionellen Settings, der Angstreduktion
angesichts komplexer Anforderungen sowie der Bearbeitung des Statusund Professionalisierungsproblems« (Galuske 2013:73). Die dargelegte
Ambivalenz der Methodisierbarkeit fasst Thiersch (1993) mit dem Begriff
der »strukturierten Offenheit«: Einerseits verhelfen Methoden zu einer
gewissen Struktur im Handeln, anderseits verlangen sie eine offene und
variable Handhabung für je einmalige Situationen. »Es gibt keine Methode,
die das Wagnis der [sozial-]pädagogischen Situation vorweg abnehmen
könnte. Das ist eine methodische Einsicht« (Hoffmann 1963:98 zit. in
Galuske 2013:74).
6.2
Professionskompetenz, Habitus und Grundhaltung
Wie aufgezeigt wurde, nehmen Methoden in der Sozialen Arbeit im
Gegensatz zum Lehrerberuf oder zu technischen Berufen eine besondere
Stellung ein. Sie gründen auf allgemeingültigen ethischen nicht
operationalisierbaren Grundsätzen, zielen nicht auf die Herstellung eines
Produktes, sondern unterstützen Menschen in der Bewältigung ihrer
Problemlagen, was nur auf der Grundlage einer Arbeitsbeziehung
geschehen kann ( Kap. 5.1). Damit rückt die Person der Sozialarbeiterin,
ihr Wissen und Können, ihre Fachlichkeit wie auch ihre Haltung in den
Vordergrund. Im folgenden Kapitel soll dargelegt werden, welche
Wissensbestände, Fähigkeiten und Kompetenzen Professionelle erwerben
sollen und welche Grundhaltung professionelles Handeln in der Sozialen
Arbeit voraussetzt.
6.2.1
Kompetenzen
Die traditionelle Berufsbildung richtete sich vornehmlich auf den Erwerb
von ausgewählten Fähigkeiten oder auf die Erlangung von
berufsspezifischen Fertigkeiten. Zielsetzung bildete eine berufliche
Qualifikation, die sich auf spezifische Wissensbestände und Fertigkeiten
bezog und in Prüfungssituationen abgefragt und benotet wurde. Ende der
1970er Jahre wurde in der Berufsbildungsdiskussion klar, dass das