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Raw Blame History

Hochuli Freund

31.7.17 S. 165

Kooperative Bedarfsermittlung und Weiterentwicklung des Wohnbereichs

Eine Fallerkundung nur, um das eigene Fallverständnis und Unterstützungshandeln zu überprüfen, wurde als eher überflüssig angesehen. Der Widerstand machte sich schliesslich fest am wöchentlichen Rhythmus der Fallbesprechung und der fehlenden Zeit für organisatorische Fragen: Man solle die Fallbesprechungen lieber nur bei Bedarf durchführen. Der ad hoc-Leitungsentscheid, einerseits auf den regelmässigen Fallbesprechungen zu bestehen, andererseits die Bedenken aufzunehmen und auf einen zweiwöchentlichen Turnus umzustellen, schuf schnell Entlastung. Was blieb, war der Respekt vor der neuen Aufgabe eine Fallbesprechung anzuleiten und die Erleichterung, dass es noch eine weitere Runde extern moderierter beispielhafter Fallbesprechungen geben würde. Ein Jahr später meldeten drei Teamleitungen auf Nachfrage zurück, dass relativ regelmässig Fallbesprechungen durchgeführt würden und der Nutzen gross sei. Eine Teamleiterin gab an, dass die Fallbesprechungen wegen Krankheiten weitgehend ausgefallen seien, die wenigen realisierten jedoch wertvolle neue Erkenntnisse gebracht hätten und die Motivation hoch sei, wieder zurück zu einer Regelmässigkeit zu finden.

3.3

Aufnahmeverfahren

Im Rahmen des Projekts wurde auch das bisherige Aufnahmeverfahren im Wohnbereich überarbeitet und nach KPG ausgerichtet. Einzelne Methoden wurden dabei als neuer Standard festgelegt. Um sich ein Bild von der betreffenden Person, ihren Ressourcen, Schwierigkeiten und auch Wünschen und Ängsten zu machen, werden im Rahmen des Aufnahmeverfahrens zwei Instrumente eingesetzt: Silhouette und Perspektivenanalyse. Hierfür sind zwei Termine vorgesehen. Sie dienen der Erfassung der Sicht der potenziellen Klientinnen, aber auch der Sicht von Angehörigen, gesetzlichen Betreuern und weiteren für die Klienten wichtige Bezugspersonen und sollen Hinweise auf eine passende Wohnversorgung geben. Über die Aufnahme-Anfragen wird anschliessend in einem Team beraten, das sich aus den Dienst- und Einrichtungsleitungen der jeweiligen Wohnangebote sowie der Wohnbereichsleitung zusammensetzt. Mit diesen Veränderungen wurde ein grosser Schritt in Richtung eines qualifizierten, standardisierten Vorgehens getan. Durch das einheitliche Aufnahmeverfahren für alle Wohnangebote werden den Fachkräften, welche die zukünftige Begleitung übernehmen, bereits viele Informationen mit auf den Weg gegeben, und es ist sicherstellt, dass alle Klienten gleichbehandelt werden. Ebenfalls bietet es die Möglichkeit, Klientinnen abzulehnen, die nicht zum Auftrag und Angebot der Organisation passen, wodurch Fehlplatzierungen vermieden werden können. Zudem wird die Mitwirkung der Klienten von Anfang an als unverzichtbarer Bestandteil der Arbeitsweise festgeschrieben.

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