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sozialpädagogische Hilfeleistung hat (vgl. Freigang 2007:105,109). Müller
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weist dem Begriff nur eine fachhistorische Bedeutung zu und bezeichnet ihn
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als ungeeignet für die Fallarbeit (vgl. 2008:426). Auch Freigang erachtet ihn
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als missverständlich, weil er einen Prozess benenne, in dem
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Verständigungs-, Aushandlungs- und Bewertungsprozesse organisiert
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werden müssten (u. a. bezüglich Problemdefinition und Zielen), und in dem
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nur zu einem kleineren Teil geplant werden könne (vgl. 2007:105 f.).
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Gleichwohl wird der Begriff in der Literatur teilweise weiterhin verwendet,
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auch für die Ebene der Fallarbeit.
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Dieses Hilfeplangespräch – manchmal auch Hilfekonferenz genannt – als
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Gefäß für das gemeinsame Aushandeln von Interventionen wird in der
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Literatur zu Case Management, zu systemischer Sozialarbeit bzw.
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systemorientierter Sozialpädagogik mehrfach beschrieben (vgl. u. a. Neuffer
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2013, Ritscher 2002, Simmen et al. 2008, Simmen et al. 2009). Die Case
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Managerin bzw. Systemvernetzerin – die Bezeichnung hängt vom
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handlungsleitenden Konzept ab ( Kap. 12.4) – lädt den Klienten, die
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wichtigen Personen aus dem Klientensystem (z. B. die Eltern) und dem
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sozialen Netzwerk sowie alle in den Fall involvierten Fachleute anderer
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Institutionen/Hilfesysteme zu diesem gemeinsamen Planungsgespräch ein.
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Grundprinzip ist, dass die Hilfeplanung gemeinsam erfolgt, im Beisein aller
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wichtigen beteiligten Bezugspersonen und an einem Ort, so Simmen et al.
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(vgl. 2009:33). Ziel einer solchen interprofessionellen Hilfeplansitzung sei
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es, die Grobziele für eine erste Periode zu konkretisieren und zu verfeinern.
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Die Kernfrage dabei laute: »Wer oder was kann zur Verbesserung der
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momentanen Situation etwas beitragen?«(ebd.). Gemäß Neuffer (vgl.
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2013:105) sollen in der gemeinsamen Sitzung die grundlegenden Konturen
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des Hilfeplans festgelegt und erste Vereinbarungen verbindlich festgehalten
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werden. In weiteren Gesprächen – u. a. mit dem Klienten – werde
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anschließend der konkrete Hilfeplan erarbeitet, in dem die einzelnen
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Leistungen und Handlungsschritte festgelegt werden. Produkt und Ergebnis
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der Hilfeplanung sei der schriftlich dokumentierte Hilfeplan.
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Noch einen Schritt weiter in Richtung Selbstermächtigung geht das
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Konzept der Family Group Conferences. Es handelt sich um ein
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Problemlösungsverfahren, das aus Neuseeland stammt, wo solche
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Konferenzen seit 1989 in Kinder- und Jugendhilfe und
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Jugendgerichtsverfahren verbindlich vorgeschrieben sind, und das sich als
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›Familienrat‹ mittlerweile auch im deutschsprachigen Raum etablieren
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konnte (vgl. u. a. Früchtel/Roth 2017, Pantuček-Eisenbacher 2019:294–
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297). Die Aufgabe der Fachpersonen beschränkt sich hier auf
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organisatorische Aspekt. Der Hauptteil einer solchen Konferenz, bei der
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über mögliche Interventionen – bzw. Lösungen für ein Anlass-Problem –
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beraten wird, findet ausschließlich im Kreise der von einer Klientin
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eingeladenen Familienmitgliedern, Verwandten und Bekannten statt.
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12.5
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Vorgehensschritte bei fallbezogener
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Interventionsplanung
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Für das Beschreiben des Vorgehens bei der Interventionsplanung finden
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sich in der Fachliteratur wenige Hinweise. Es scheint fast so zu sein, dass
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