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irgendwann unabdingbar ist! –, welches die relevanten Erklärungen sind,
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die in der weiteren Arbeit berücksichtigt werden sollen, und welche
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Zielrichtung anvisiert werden soll. Das methodische Vorgehen besteht
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darin, zunächst alle Hypothesen – die konstatierenden Hypothesen aus der
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Analyse und vor allem die erklärenden Hypothesen aus den gewählten
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theoretischen bzw. empirischen Zugängen – zu sichten, sie im
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Gesamtzusammenhang zu sehen und Verbindungen herzustellen zwischen
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einzelnen Themen, und dann eine Gewichtung vorzunehmen von relevanten
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und als weniger bedeutsam erachteten Aspekten. Erklärungen, die der
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Klient oder das Klientensystem als hilfreich erachten, werden weiter
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berücksichtigt, ebenso Erklärungen, welche für die Professionellen einen
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neuen Zugang ermöglichen oder eine Ahnung berühren (›ah, daran kann es
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liegen‹). Diese Aufgabe der Gewichtung ist anspruchsvoll, berufliche
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Erfahrung und Intuition und eine dialogische Arbeitsbeziehung sind dabei
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hilfreich. Die wichtigsten Erklärungen werden in den Bedingungsteil der
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Arbeitshypothese aufgenommen, der wichtigste Zielaspekt (oder auch
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mehrere) in den Ermöglichungsteil.
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Mit der handlungsleitenden Arbeitshypothese wird in der
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Fallbearbeitung ein Blickwechsel eingeleitet: Einerseits wird
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zurückgeschaut auf die Erklärungen, die hilfreich sind, um die Fallthematik
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zu verstehen, andererseits richtet sich der Blick in die Zukunft, wenn
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überlegt wird, was auf der Ebene des Klienten(systems) ermöglicht werden
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soll. Auch die Arbeitshypothese kann nicht richtig sein, sondern lediglich
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nachvollziehbar hergeleitet und von einem Klienten(system) als sinnvoll
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beurteilt. Ob sie sich tatsächlich als wirksam erweist, wird sich anhand der
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Interventionen überprüfen lassen, die auf ihrer Basis entworfen werden.
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Fünfter Schritt: Folgerungen für die Professionellen
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Im Ergebnis einer Diagnose soll geklärt sein, was aus Sicht der Sozialen
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Arbeit in einem Fall zu tun ist ( Kap. 10.1). So sind am Ende des
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diagnostischen Prozesses Überlegungen anzustellen, welche Folgerungen
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sich für die Fachebene aus diesen Erklärungen und Deutungen ergeben. Ein
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mögliches Hilfsmittel für die Professionellen ist die sog. ›Fragestellung‹. Auf
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der Basis der Arbeitshypothese werden Überlegungen angestellt werden,
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was dieser Bedingungszusammenhang und diese Zielrichtung für die
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professionelle Unterstützung bedeutet, welche Aufträge sich daraus
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ergeben, was Professionelle berücksichtigen, bereitstellen oder , leisten
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müssen. Der oben erwähnte Blickwechsel ist nun vollzogen, der Blick
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richtet sich in die Zukunft. Inhaltlich ist die Fragestellung oft angelehnt an
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die handlungsleitende Arbeitshypothese (welche sich auf die Klientenebene
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bezieht), von der Form her kann sie unterschiedlich sein (z. B. ›Wie kann es
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uns gelingen …‹, ›Welche Räume müssen wir schaffen, damit …‹, ›Wer muss
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alles einbezogen werden, damit …‹ etc.).
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Am Beispiel: Welches sind die Eckpunkte eines neuen JugendtreffKonzeptes, das aktive Mitgestaltung ermöglicht und immer wieder
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sozialräumliche Aneignung durch Jugendlichen zulässt und gleichzeitig
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von der Stadt als Auftraggeberin akzeptiert werden kann?
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