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werden können sofern diese in einem politischen Entscheidungsprozess
als zu lösende Probleme anerkannt und die entsprechenden rechtlichen
und materiellen Grundlagen vorhanden sind,
• Bearbeitung von Problemen eines Gemeinwesens, ohne dass Betroffene
um Hilfe ersucht hätten (u. a. auch Prävention und rechtspflegerische
Kontrollaufgaben),
• Verbesserung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen (u. a. durch
Gemeinwesenarbeit).
2.1.2
Soziale Arbeit als neuer Leitbegriff
Bis gegen Ende des 20. Jahrhunderts wurde an der Unterscheidung
zwischen Sozialarbeit und Sozialpädagogik festgehalten, gleichzeitig wurde
sie zunehmend hinterfragt. So bezeichnete Pfaffenberger bereits 1966 die
Zweiteilung als historisch zufällig und überholt und skizzierte
demgegenüber die Soziale Arbeit als »einheitliches Funktionssystem
gesellschaftlicher Hilfen« (zit. in Chassé/von Wensierski 2004a:7).
Zahlreiche Publikationen befassten sich in den darauffolgenden Jahrzehnten
mit der Angemessenheit bzw. Überholtheit dieser Unterscheidung (vgl. u. a.
Merten 1998, 2002, 2013; Mühlum 2001; Niemeyer 2012; Thiersch 2002).
Merten (2013:762) verweist darauf, dass es nach wie vor keine allgemein
geteilte Begriffsbestimmung gibt, was unter Sozialer Arbeit bzw.
Sozialarbeit und Sozialpädagogik inhaltlich verstanden wird. Er
unterscheidet analytisch insbesondere zwei kategorial verschiedene
Positionen:
• Differenzansatz: Aus den je unterschiedlichen historischen Ursprüngen
leiten sich auch sachlogische Differenzen zwischen Sozialarbeit und
Sozialpädagogik ab, die bis heute relevant sind. In der theoretischen
Diskussion ist die sog. Sozialarbeitswissenschaft hier zu verorten z. B.
Mühlum 2004, Staub-Bernasconi 2007a , welche die Differenz gegenüber
der erziehungswissenschaftlich geprägten und zu verortenden
Sozialpädagogik betont und einen Anspruch als Grundlagentheorie der
Sozialen Arbeit erhebt.
• Identitätsansatz: Trotz der differenten Wurzeln hat sich bis heute eine so
starke Annäherung sowohl der theoretischen Reflexion als auch der
Praxisfelder vollzogen, dass empirisch keine Unterschiede mehr
festzustellen sind. Thole (2012a:20) beispielsweise argumentiert, dass
die beiden Begriffe Sozialarbeit und Sozialpädagogik heute keine
verschiedenen wissenschaftlichen Fächer mehr kodieren, und auch keine
voneinander klar abgrenzbare Praxisfelder, und schließlich auch keine
klar unterschiedlichen Ausbildungswege und -inhalte mehr. In ähnlichem
Sinne resümiert Niemeyer (2012:147), es stehe zunehmend in Frage, ob
es noch Sinn mache, zwischen Sozialarbeit und Sozialpädagogik nach
Maßgabe angeblich unterschiedlicher Objektbereiche trennen zu wollen,
und er konstatiert, das terminologische Problem sinke zu einem
Scheinthema herab.
Die aktuellen Handbücher und Wörterbücher nehmen fast alle den neuen
Leitbegriff im Titel auf: Glossar zur Sozialen Arbeit (FHA 2005),