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Hochuli Freund
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31.7.17 S. 22
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Teil 1 Konzeptionelle Grundlagen
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Standardisierung vs. Offenheit
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Im Unterschied zu anderen Berufen unterliegt das Handeln in der Sozialen Arbeit einer begrenzten Standardisierbarkeit. Es gibt keine absolute Methode, mit
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der sich alle Herausforderungen bewältigen lassen (vgl. Galuske 2013:57). Es
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ist nicht möglich, strikt nach Plan oder Anleitung vorzugehen. Vollkommen
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frei und offen zu agieren, hat hingegen nichts mehr mit geplantem und professionellem Handeln zu tun (vgl. Hochuli Freund/Stotz 2015:55). Es besteht ein
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strukturelles Technologiedefizit, da sich vor dem Handeln keine verlässlichen
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Aussagen über die Wirksamkeit Sozialer Arbeit machen lassen. Die Auswirkungen von Interventionen sind immer ungewiss und lassen sich im Vorfeld nicht
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bestimmen. Dennoch müssen für jeden Einzelfall mögliche Wege entworfen
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und Vorkehrungen getroffen werden, um Ziele zu erreichen (vgl. von Spiegel
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2013:31f.). Auch die von Spiegel formulierte Paradoxie »eingeschränkte Entscheidungsbasis versus kontrollierte Risiken« (von Spiegel 2011:88) lässt sich
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diesem Themenbereich zuordnen. Unter Handlungsdruck muss die Entscheidung getroffen werden, ob in einer Situation aus dem Bauch oder einer Routine
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heraus oder streng anhand standardisierter Methoden gehandelt wird und ob
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riskante Alternativen ausgeblendet oder gewählt werden. Ebenso muss in einer
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aktuellen Problemsituation zwischen blosser Momentaufnahme und biografischer Ganzheitlichkeit entschieden werden (vgl. ebd.).
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Allzuständigkeit vs. Spezialisierung
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Der Aktionsrahmen der Sozialen Arbeit erstreckt sich über alle Themen- und
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Lebensbereiche. Potenziell kann jedes Problem zum Gegenstand Sozialer Arbeit
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werden (vgl. Galuske 2013:40-42). Grundsätzlich besteht »eine diffuse ›Allzuständigkeit für komplexe Probleme‹« (Hochuli Freund/Stotz 2015:48). Es lässt
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sich kein fester Bereich abstecken, in dem nur Sozialarbeitende tätig sind. Ihre
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Zuständigkeit lässt sich nicht klar eingrenzen. Sie variiert je nach Situation und
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muss fallspezifisch ausgehandelt werden (vgl. ebd.:49). Galuske bezeichnet dies
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als »fehlende Monopolisierung von Tätigkeitsfeldern« (2013:44, Hervorhebung
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im Original). Für Aussenstehende ist schwer erkenntlich, was Soziale Arbeit tatsächlich leistet und worin ihre besondere Expertise besteht (vgl. ebd.:44f.).
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Gleichzeitig existiert ein grosser Fundus von rechtlichem, theoretischem und
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methodischem Spezialwissen. Es gibt eine Vielzahl von Arbeitsfeldern mit unterschiedlichem Klientel, verschiedenen Aufgaben und bereichsspezifischen Fähigkeiten und Kenntnissen (vgl. Hochuli Freund/Stotz 2015:32). Keine Fachkraft ist in der Lage, allen diesen Anforderungen gerecht zu werden und alle
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Fertigkeiten zu beherrschen. Für die Soziale Arbeit besteht daher nicht nur die
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Gefahr, wahllos überall aktiv zu werden, sondern auch das Leistungsangebot
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zu stark einzugrenzen und zu spezifizieren. Es wäre vermessen sich für alles zuständig zu fühlen, ebenso wie notwendige Hilfe durch zu starke Spezialisierung
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zu verweigern (vgl. Galuske 2013:42).
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