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Dienstbesprechungen und Berichtwesen – die viel stärker legitimatorische
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Funktion haben und wenig Raum für Erörterung und Abwägung zulassen –,
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andererseits gegenüber der Supervision (vgl. Galuske 2013:348 f.).
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Supervision bezieht sich auf die Person der Professionellen selbst und auf
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das professionelle Setting, in das sie eingebunden sind (vgl. ebd.:340). Hier
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werden die emotionalen Aspekte der Arbeitsbeziehung mit Klientinnen
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thematisiert und die Verwicklung der eigenen Person in einen Fall entwirrt.
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In einer fallbezogenen Evaluation hingegen werden die Bildungsprozesse
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von Klienten und die Gestaltung des professionellen
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Unterstützungsprozesses fokussiert. Es lässt sich sagen, dass Supervision
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die Voraussetzungen dafür schafft, dass ein Fall unverstellt von
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persönlichen Verstrickungen betrachtet und verstanden werden kann
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(wobei die Übergänge fließend sind, denn die Emotionen der
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Professionellen können auch strukturiert genutzt werden, um die
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Fallthematik erfassen zu können, Kap. 9.3, und um die Arbeitsbeziehung
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zu verbessern, Kap. 5.1). »Selbstevaluation ergänzt die
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›psychohygienische Funktion‹ der Supervision um die fachliche Dimension«,
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so hat von Spiegel (1994:18) den Unterschied auf den Punkt gebracht.
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Anders als Supervision und fallbezogene Evaluation sind die Begriffe
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Reflexion und Evaluation wenig trennscharf und werden manchmal
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synonym verwendet (z. B. bei Heiner 1998). Stimmer (2012) verwendet
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Reflexion als Überbegriff (und Selbstevaluation wird als eine der Methoden
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von Reflexion definiert). Üblicher jedoch ist, Reflexion als eine allgemeine,
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kontinuierliche Aufgabe von Professionellen zu sehen, die im Habitus
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verankert ist ( Kap. 6.2.2) und bei jedem Prozessschritt zum Tragen
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kommt. Evaluation als strukturierte, kriteriengeleitete Überprüfung des
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eigenen Handelns setzt demnach Reflexionsfähigkeit voraus und beinhaltet
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zugleich reflexive Aufgaben.
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Aufgabe von Evaluation
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Die große Bedeutung von Evaluation – von fallbezogener Evaluation durch
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die Professionellen bis hin zu sozialwissenschaftlicher Fremdevaluation auf
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der Ebene der Organisation – lässt sich mit Hilfe einer einfachen Frage
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erkennen: Was würde passieren, wenn die professionelle Arbeit in einer
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Organisation oder in einem Fall nie evaluiert würde? Dann wüssten
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Professionelle nie wirklich, ob das, was sie tun, eine Wirkung zeigt,
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geschweige denn, welche. Weder könnte überprüft werden, ob mit einem
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Angebot oder einer fallbezogenen Intervention die anvisierten Ziele erreicht
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werden, noch könnte beurteilt werden, ob es gelungen ist, einen Fall zu
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verstehen und ob sich der Aufwand in einem Fall gelohnt hat. Wenn nie
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beurteilt wird, inwiefern ein Unterstützungsprozess hilfreich war, dann sind
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auch keinerlei Anpassungen nötig. Gemeinsames Lernen wäre nicht
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möglich, Veränderungen in einer Organisation wären unnötig – und die
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Profession hätte ein Legitimationsproblem. Denn wo Technologiewissen
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fehlt und Handeln nicht standardisierbar ist, sondern fallbezogen gestaltet
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wird ( Kap. 3.2.1), ist dieses ›sich selbst und das eigene Handeln
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erforschen (wollen)‹ (vgl. Galuske 2013:350) ein Kernbestandteil von
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Professionskompetenz und professioneller Grundhaltung ( Kap. 6.2.2).
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Evaluation beinhaltet die Möglichkeit zu lernen – aus den Fehlern ebenso
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wie aus erfolgreichen Prozessen. »Was hat’s gebracht?«, lautet bei Müller
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