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• Das Arbeitsprinzip selektive, persönliche Öffnung bezieht sich auf den Grad der Selbstoffenbarung der Professionellen. Von Seiten der Klientin ist die persönliche Öffnung struktureller Bestandteil einer Beratung: Sie muss von ihren Schwierigkeiten berichten, deretwegen sie Hilfe in Anspruch nehmen will. Umgekehrt kann sich die Klientin nur öffnen, wenn ein gewisser Grad an Vertrautheit in der Arbeitsbeziehung hergestellt ist. Diese emotionale Nähe kann durch persönliche Öffnung des Professionellen hergestellt werden. Mit dem Arbeitsprinzip selektiver persönlicher Öffnung kann dem Bedürfnis des Hilfe suchenden Menschen nach Nähe und persönlicher Beziehung entsprochen werden, wobei die Aufgabenorientierung der Arbeitsbeziehung dennoch stets im Fokus bleibt (vgl. ebd.:92). Es geht um die anspruchsvolle Balance zwischen Selbstöffnung und Abstinenz, um ein geschicktes Lavieren zwischen Förmlichkeit und Spontaneität. Die Selbstöffnung soll angemessen sein hinsichtlich Thema, Zeitpunkt und Umfang (vgl. ebd.:94). Das Arbeitsprinzip stützt sich auf die von Rogers formulierten Haltungen der Empathie, Wertschätzung und v.a. der Authentizität (vgl. ebd.:95). • Ressourcenorientierung gilt als wichtiges allgemeines Grundprinzip in der Sozialen Arbeit. Es impliziert einen freundlichen Blick der Professionellen auf Klienten und ihre Problemlagen und beinhaltet die Ausrichtung auf die positive Veränderung der Situation, indem Verbesserung an sich für möglich gehalten wird und bereits als begonnen unterstellt wird. Richtet eine Sozialarbeiterin ihre Wahrnehmung, ihr Denken und Handeln konsequent darauf auf, was einem Klienten in seinem Alltag bereits gelingt und was er leistet, welche Stärken er hat, dann fördert und intensiviert sie damit die Arbeitsbeziehung (vgl. ebd.:96). Insbesondere der lösungsorientierte Handlungsansatz stellt eine Reihe von ressourcenaktivierenden Gesprächstechniken zur Verfügung. Entscheidend jedoch für die Verwirklichung des Arbeitsprinzips ist wiederum die Qualität: Die Sozialarbeiterin muss von der Existenz von Ressourcen überzeugt sein und an die positiven Entwicklungsmöglichkeiten glauben (vgl. ebd.:97). • Das Arbeitsprinzip Kompetenzpräsentation verweist auf den Zweck der Arbeitsbeziehung, zur Verbesserung der Lebenssituation der Klientin beizutragen. Die Klientin erwartet ein Mehr-Wissen und ein Mehr-Können des Professionellen. Indem die Klientin ihr Gegenüber als Experten definiert, konstituiert sich die Arbeitsbeziehung als asymmetrisch. Das Arbeitsprinzip der Kompetenzpräsentation beachtet über die Kompetenz des Professionellen hinaus deren Präsentation im Beratungsprozess bzw. in der Beziehung. So umfasst Kompetenz nicht nur die Fähigkeiten und das Wissen der Sozialpädagogin, sondern auch das Zutrauen der Sozialpädagogin in ihre eigenen Fähigkeiten sowie den hilfreichen Einsatz der Kompetenz, also die Performanz (vgl. ebd.:98, Kap. 6.2.1). Wichtig für die methodische Umsetzung dieses Arbeitsprinzips sind eine angemessene (Alltags-)Sprache – die auf die Verstehenskompetenz der Klientin eingestellt ist – sowie die Fähigkeit der Sozialpädagogin, Lösungen nicht vorzugeben, sondern sie gemeinsam mit der Klientin zu entwickeln (vgl. ebd.:100). Alle vier Arbeitsprinzipien sind nicht klar voneinander zu unterscheiden, sondern stehen in einer wechselseitigen Beziehung. Sie verweisen darauf,