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Hochuli Freund
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31.7.17 S. 141
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KPG im Eingliederungsmanagement
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Im systemisch-lösungsorientierten Handlungsansatz finden sich viele Fragetechniken, die den Klienten als Experten seines Lebens ansprechen und die zur Zielfindung genutzt werden können.12
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Oft ist ein gemeinsamer Prozess nötig, um Wünsche von Klientinnen – die
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vage und damit auch unverbindlich sein können – zu konkretisieren, sie mit
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dem gesellschaftlich vorgegebenen Ziel der (Re-)Integration zu verknüpfen und
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schliesslich als verbindliches Grobziel zu formulieren, an dessen Realisierung
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dann gemeinsam gearbeitet werden kann.
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Das in der Praxis weit verbreitete Anforderungskürzel für Zielformulierungen ›SMART‹ (d. h. Spezifisch, Messbar, Akzeptabel, Realistisch, Terminierbar)
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hingegen ist erst in einer späteren Phase des Prozesses sinnvoll, wenn es um die
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Operationalisierung des angestrebten Sollzustandes geht (Prozessschritt Interventionsplanung, siehe 2.5.). Denn ein SMART-Ziel allein, ohne übergeordnetes, motivierendes Grobziel (z. B. »Am Ende des Monats habe ich fünf Bewerbungen geschrieben«) ist kaum hilfreich. Die vielerorts vorgeschriebenen,
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teilweise bereits allzu konkreten, operationalisierten Zielvereinbarungen sind
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manchmal Pseudo-Zielvereinbarungen, die dem Klienten mehr oder weniger
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verordnet werden, und die er – um Sanktionen zu entgehen – mehr oder weniger willig akzeptiert. Solche Ziele sind nicht nur aus professionsethischer Sicht
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unzulässig (siehe 1.2.), sie haben auch keine motivierende Wirkung und verfehlen damit ihre Funktion.
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Wenn keine Verständigung auf wichtige Ziele erreicht werden kann, dann ist
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auf das stellvertretende Formulieren und Vorgeben von Zielen zu verzichten –
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denn Veränderungsprozesse bei Klientinnen können weder verordnet noch ›hergestellt‹ werden (siehe 1.1., strukturelles Technologiedefizit). Gleichzeitig gilt
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es, das vorgegebene Ziel der Re-Integration in den ersten Arbeitsmarkt auch
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der Klientin gegenüber transparent darzulegen, die Situation einer fehlenden gemeinsamen Zielformulierung auszuhalten und immer wieder zu thematisieren.
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Hier zeigt sich das Spannungsfeld der doppelten Loyalitätsverpflichtung – die
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nicht einseitig aufgelöst werden kann – besonders deutlich (siehe 1.1., Spannungsfeld zwischen Hilfe und Kontrolle). Dabei kann es sinnvoll sein, zunächst
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mit sog. Unterstützungszielen zu arbeiten: Der Sozialarbeiter formuliert, was er
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selber als unterstützende Instanz erreichen möchte in einem Fall (Z. B.: »Es ist
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mir gelungen, die Gründe für die phasenweise Verweigerung von Frau X. zu erkennen und ihre Motivation zur Zusammenarbeit zu wecken«, oder: »Wir haben in Zusammenarbeit mit Herrn Y. und seiner Vorgesetzten die Arbeitsanforderungen so angepasst, dass sich für ihn neue Perspektiven zeigen«). Dies kann
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den Weg ebnen zu einer gemeinsamen Formulierung von Grobzielen in Form
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von Bildungszielen, denen die Klientin wirklich zustimmen kann, und die zugleich das vorgegebene gesellschaftliche Ziel der (Re-)Integration aufgreifen.
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Bevor Grobziele dann konkretisiert und operationalisiert werden können,
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gilt es zunächst Überlegungen zu möglichen Interventionen anzustellen.
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12 Z. B.: »Wie würde die Situation am Arbeitsplatz aussehen, wenn all ihre gegenwärtigen Probleme verschwunden wären?«, oder: »Was müsste ich bei Ihnen am Verhalten
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feststellen, damit Sie das Programm beenden können?« (Beispiele bei Conen/Cecchin
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2013:147–149).
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