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Dienstbesprechungen und Berichtwesen die viel stärker legitimatorische
Funktion haben und wenig Raum für Erörterung und Abwägung zulassen ,
andererseits gegenüber der Supervision (vgl. Galuske 2013:348 f.).
Supervision bezieht sich auf die Person der Professionellen selbst und auf
das professionelle Setting, in das sie eingebunden sind (vgl. ebd.:340). Hier
werden die emotionalen Aspekte der Arbeitsbeziehung mit Klientinnen
thematisiert und die Verwicklung der eigenen Person in einen Fall entwirrt.
In einer fallbezogenen Evaluation hingegen werden die Bildungsprozesse
von Klienten und die Gestaltung des professionellen
Unterstützungsprozesses fokussiert. Es lässt sich sagen, dass Supervision
die Voraussetzungen dafür schafft, dass ein Fall unverstellt von
persönlichen Verstrickungen betrachtet und verstanden werden kann
(wobei die Übergänge fließend sind, denn die Emotionen der
Professionellen können auch strukturiert genutzt werden, um die
Fallthematik erfassen zu können, Kap. 9.3, und um die Arbeitsbeziehung
zu verbessern, Kap. 5.1). »Selbstevaluation ergänzt die
psychohygienische Funktion der Supervision um die fachliche Dimension«,
so hat von Spiegel (1994:18) den Unterschied auf den Punkt gebracht.
Anders als Supervision und fallbezogene Evaluation sind die Begriffe
Reflexion und Evaluation wenig trennscharf und werden manchmal
synonym verwendet (z. B. bei Heiner 1998). Stimmer (2012) verwendet
Reflexion als Überbegriff (und Selbstevaluation wird als eine der Methoden
von Reflexion definiert). Üblicher jedoch ist, Reflexion als eine allgemeine,
kontinuierliche Aufgabe von Professionellen zu sehen, die im Habitus
verankert ist ( Kap. 6.2.2) und bei jedem Prozessschritt zum Tragen
kommt. Evaluation als strukturierte, kriteriengeleitete Überprüfung des
eigenen Handelns setzt demnach Reflexionsfähigkeit voraus und beinhaltet
zugleich reflexive Aufgaben.
Aufgabe von Evaluation
Die große Bedeutung von Evaluation von fallbezogener Evaluation durch
die Professionellen bis hin zu sozialwissenschaftlicher Fremdevaluation auf
der Ebene der Organisation lässt sich mit Hilfe einer einfachen Frage
erkennen: Was würde passieren, wenn die professionelle Arbeit in einer
Organisation oder in einem Fall nie evaluiert würde? Dann wüssten
Professionelle nie wirklich, ob das, was sie tun, eine Wirkung zeigt,
geschweige denn, welche. Weder könnte überprüft werden, ob mit einem
Angebot oder einer fallbezogenen Intervention die anvisierten Ziele erreicht
werden, noch könnte beurteilt werden, ob es gelungen ist, einen Fall zu
verstehen und ob sich der Aufwand in einem Fall gelohnt hat. Wenn nie
beurteilt wird, inwiefern ein Unterstützungsprozess hilfreich war, dann sind
auch keinerlei Anpassungen nötig. Gemeinsames Lernen wäre nicht
möglich, Veränderungen in einer Organisation wären unnötig und die
Profession hätte ein Legitimationsproblem. Denn wo Technologiewissen
fehlt und Handeln nicht standardisierbar ist, sondern fallbezogen gestaltet
wird ( Kap. 3.2.1), ist dieses sich selbst und das eigene Handeln
erforschen (wollen) (vgl. Galuske 2013:350) ein Kernbestandteil von
Professionskompetenz und professioneller Grundhaltung ( Kap. 6.2.2).
Evaluation beinhaltet die Möglichkeit zu lernen aus den Fehlern ebenso
wie aus erfolgreichen Prozessen. »Was hats gebracht?«, lautet bei Müller