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eine Klientin geschützt werden muss (bspw. um zu verhindern, dass sie
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misshandelt wird). Auch ist zu beurteilen, ob und in welchem Masse die
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Professionellen sich noch mehr aus dem Unterstützungsprozess
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zurückziehen, eine passivere Rolle einnehmen sollen, damit die Klienten
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(wieder) mehr herausgefordert werden, ihr Leben selbstverantwortet zu
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gestalten. Um die Interventionen zielgerichtet durchführen zu können, ist
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bezüglich Interventionstypus in periodischen Abständen kritisch zu prüfen,
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ob und wie Klientinnen selbst Situationen verändern bzw. gestalten können,
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die größere Optionen bieten für die Rückgewinnung einer autonom(er)en
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Lebenspraxis.
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Eine weitere Anforderung stellt sich in der Kooperation zwischen
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Professionellen und/oder beteiligten Organisationen bei der Übergabe eines
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Falls an eine neue Bezugsperson. Hier ist zu gewährleisten, dass die
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notwendigen Informationen übermittelt werden, u. a. auch um zu
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verhindern, dass von den neu zuständigen Sozialarbeitern die gleichen
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›Fehler‹ gemacht oder dass andere Prioritäten gesetzt und die bisherige
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Arbeit – und damit die Bemühungen der Klienten – entwertet werden.
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Während der Intervention und vor allem nach Übergängen können
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Irritationen, Verunsicherungen, Fragen auftreten. Entscheidend in der
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Kooperation ist, dass diese Platz haben und thematisiert werden, auch
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wenn sie den Fluss der Intervention scheinbar stören. Dies hilft
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Missverständnissen vorzubeugen oder sie aufzudecken.
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Hilfreiche Interventionen bauen darauf, dass sie von allen getragen
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werden. Voraussetzung dafür ist, dass auf der Basis von Fallverstehen Ziele
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und Vorgehensschritte ausgehandelt und die Kompetenzen und
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Entscheidungsstrukturen in einem Fall für alle nachvollziehbar geregelt
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sind. Dies ist insbesondere bei Eskalationen, überraschenden Wendungen
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wichtig, damit die Balance zwischen Unterstützung und
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Eigenverantwortung oder zwischen Nähe und Distanz gewahrt werden
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kann und nicht plötzliche eine übergeordnete Stelle in den Prozess eingreift
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und im schlechten Fall Klienten einmal mehr die Erfahrung machen, dass sie
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schließlich fremdbestimmt werden. Die klare Regelung ist auch wichtig,
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wenn in Teams gearbeitet wird, damit es bei einem möglichen Teamkonflikt
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nicht zu einem Abbruch einer Intervention kommt, weil sie z. B. den neuen
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Teammitgliedern zu aufwändig erscheint. Dies verweist auf eine weitere
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wichtige Voraussetzung für die Ermöglichung gelingender Interventionen.
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Organisationen der Sozialen Arbeit erfüllen spezifische Aufträge (wie z. B.
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Erziehungsberatung, Begleitung von Menschen mit einer schweren
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kognitiven Beeinträchtigung, Bewährungshilfe etc., Kap. 2.2). Zur
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Erfüllung ihres Auftrags haben sie spezifische Strukturen entwickelt, die
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einerseits Grundlage für die Unterstützungsleistungen darstellen,
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anderseits Tendenzen zur Systemstabilisierung aufweisen, u. a. damit dieses
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System die geforderten Leistungen nach bestimmten Qualitätskriterien
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auch in Zukunft erbringen kann. In Organisationen bilden sich demnach
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verschiedene Interessenlagen aus, die nicht immer auszugleichen sind. So
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kann die Ausrichtung auf den Eigenzweck der Organisation u. U. mit dem
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fallbezogenen Unterstützungsmotiv kollidieren und Interventionen
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nachhaltig beeinflussen ( Kap. 12.2).
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