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letztlich die Autonomiebestrebungen von Klienten unterstützen oder sie
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(erneut) in Abhängigkeit führen.
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Professionsethisch sind die gewählten methodischen Vorgehensweisen gut
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vertretbar, sehen sie doch die größtmögliche Beteiligung der Klientinnen
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vor. Kritisch könnte es im Zwangskontext werden, wenn Klienten ›zwischen
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zwei Übeln‹ wählen müssen und dadurch die (Bildungs-)Ziele nicht wirklich
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anstreben, obwohl sie verbal ausgehandelt sind. Zu beachten sind an dieser
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Stelle auch mögliche Loyalitätskonflikte bei Kindern und Jugendlichen,
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wenn sich ihre Zielvorstellungen mit denen ihrer Eltern nicht vereinbaren
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lassen.
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Die aufgeführten methodischen Überlegungen sind bewusst sehr
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allgemein gehalten und sie eignen sich grundsätzlich für jedes Praxisfeld.
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Allerdings beginnt die große Kunst bei der fallbezogenen Umsetzung. Die
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Ausführungen bei Schwabe (2019) zeigen in eindrücklicher Weise, dass das
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Entwickeln und Aushandeln von Zielen von den Professionellen hohe
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kommunikative Kompetenzen erfordert, weil anspruchsvolle
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Transformationsleistungen zu erbringen sind.
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Der Aufwand für die gemeinsame Zielfindung und -setzung wird in der
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Regel unterschätzt. Sollen die aufgeführten Aspekte gebührend
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berücksichtigt werden, ist mit einem hohen zeitlichen Aufwand zu rechnen,
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der sich lohnt, weil mit den Zielvereinbarungen eine Verbindlichkeit im
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Unterstützungsprozess hergestellt werden kann, die ein systematisches
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Arbeiten an Lösungen ermöglicht und von allen Beteiligten Anstrengungen
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und Leistungen erfordert.
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Bei jeder Zielfindung und -setzung ist in zweifacher Hinsicht Bezug zu
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nehmen auf den Prozessschritt Diagnose bzw. Analyse. Ausgangspunkt für
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die Überlegungen bildet einerseits das Ergebnis der Diagnose, das in der
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Form einer handlungsleitenden Arbeitshypothese vorliegt oder das Resultat
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der Analyse, das eine Fallthematik und klare Vorstellungen für den
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Interventionsbedarf aufweist. Anderseits weisen die Erfahrungen mit dem
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Klienten oder Klientensystem auf mögliche kritische Punkte hin, die beim
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gemeinsamen Prozess hin zur Zielsetzung besonders zu berücksichtigen
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sind.
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11.5.2 Evaluationsfragen
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Kontinuierliche Selbstreflexion gehört zum Selbstverständnis, zum Habitus
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( Kap. 6.2.2) von Professionellen der Sozialen Arbeit. Nach Abschluss des
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vierten Prozessschrittes hat sich der Sozialpädagoge folgende Fragen zu
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stellen:
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• Ist die Herangehensweise an das Finden von Grobzielen auf das Setting
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abgestimmt worden? Sind die Implikationen der ›strukturierten
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Offenheit‹ angemessen berücksichtigt worden?
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• Ist es gelungen, die bisherigen Erkenntnisse aus Analyse und Diagnose zu
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berücksichtigen und den Blick auf Lösungen zu richten?
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• Sind die vereinbarten Grobziele positiv und klar formuliert und
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dokumentiert?
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• Konnten wenig motivierte Klienten (Zwangskontext) für die Zielfindung
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gewonnen werden?
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