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1983:285 f.). Schütze geht davon aus, dass in der Stegreiferzählung
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Menschen ihre Lebensgeschichte so reproduzieren, wie sie sie erfahren
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haben und wie sie für das Herausbilden ihrer Identität maßgebend und
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somit auch handlungsrelevant ist (vgl. Bohnsack 2007:92). In der
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Stegreiferzählung kommt ein sog. Zugzwang des Erzählens zum Tragen.
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Nach Kallmeyer/Schütze (vgl. 1977:175 ff.) ist davon auszugehen, dass
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Klienten ihre Lebensgeschichte so erzählen, dass es für die zuhörende
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Sozialarbeiterin klar wird, wann die Erzählung oder Teilerzählung beendet,
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die ›Gestalt geschlossen‹ ist (Gestaltschließungszwang). Durch die
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Begrenzung der Zeit wird der erzählende Klient die Erzählung verdichten,
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sich auf das Wesentliche beschränken, weil er die Gestalt schließen will
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(Relevanzfestlegungszwang). Im Zusammenhang mit der
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Situationserfassung scheint der Detaillierungszwang ganz wesentlich zu
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sein. Kommt der Klient auf für ihn relevante Ereignisse oder Erlebnisse zu
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sprechen, geht er detaillierter auf sie ein, um sie verständlich zu machen
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(vgl. Bohnsack 2007:93 f.). Dadurch werden Handlungs-, Entscheidungsund Verlaufsmuster sichtbar, die für das Verstehen von bestimmten
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Verhaltens- und Reaktionsweisen im Laufe eines Unterstützungsprozesses
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wichtig werden können.
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Etliche Autoren (Hermanns 1995, Schütze 1983, Rosenthal 1997) teilen
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das narrative Interview in verschiedene Phasen auf. Im Rahmen einer
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Situationserfassung unterscheiden wir zwischen einem Vorgespräch zur
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Vereinbarung und einem Narrativen Interview mit vier Phasen. In einem
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Vorgespräch geht es darum, der Klientin den Sinn eines solchen Interviews
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aufzuzeigen, sie zu gewinnen, aus ihrem Leben zu erzählen. Das narrative
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Interview, dessen Zielsetzung wie auch die Modalitäten werden vorgestellt.
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Klientinnen werden darüber informiert, dass das Gespräch auf Tonband
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aufgezeichnet wird und ca. 1.5 bis 2 Stunden dauert. Der
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Verwendungszweck wird geklärt, das Einhalten der
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Datenschutzbestimmungen wird zugesichert und eine Vereinbarung
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unterzeichnet. In einem zweiten Gespräch eröffnet die Sozialarbeiterin nach
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einer kurzen individuell anzupassenden Einstiegsphase das Interview mit
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einer erzählgenerierenden Eingangsfrage, um die Haupterzählung (Phase 2)
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zu initiieren. Diese Frage kann wie folgt formuliert werden: ›Möchten Sie
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mir ihre Lebensgeschichte erzählen, alles, was für Sie persönlich wichtig
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war und ist?‹ (vgl. Griese/Grieshop 2007:26 f.) Eine Zusatzfrage könnte
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lauten: ›Wie haben Sie es geschafft, Ihr Leben bis zum heutigen Zeitpunkt
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selbstständig und ohne fremde Hilfe zu meistern?‹ Dies ermöglicht der
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Klientin »ein Thema in deren eigener Sprache, in ihrem Symbolsystem und
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innerhalb ihres Relevanzrahmens entfalten zu lassen« (Bohnsack
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2007:20 f.). Verschiedene Autoren plädieren im Gegensatz zu Schütze dafür,
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die Klientin nicht einfach erzählen zu lassen, sondern auch direkt
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nachzufragen und zu unterbrechen, Widersprüche anzusprechen, auf
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Ungereimtheiten hinzuweisen, nach Ressourcen zu fragen etc. Dies kann
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individuell unterschiedlich gehandhabt werden. Wir erachten es als wichtig,
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eine offene Haltung einzunehmen und im Sinne der Aussage von Meinhold
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(1987) ›So viel wie möglich hören – so wenig wie möglich verstehen‹
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Erzähltes nicht bereits zu bewerten. Es kann sinnvoll sein, im Voraus eine
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Strukturierungshilfe zu erstellen, die die wichtigsten Stationen und
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Übergänge in einem menschlichen Leben enthält und auch Bezug nimmt
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zum Anlass, Auftrag, Thema oder Problem. Wenn die Klientin etwas
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