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2.6 KiB
Raw Blame History

(z. B. wenig soziale Beziehungen, Suchtmittelkonsum). Daraus ergeben sich Fragen für eine nächste Erkundungsphase: Wie sieht das genau aus, wie war das früher? Auch nach zwei oder drei Phasen der Situationserfassung zu Beginn eines Prozesses kann diese nicht als endgültig abgeschlossen betrachtet werden. Situationserfassung bleibt eine kontinuierliche Aufgabe während eines Unterstützungsprozesses. Das wird sich bei der Thematisierung weiterer Prozessschritte immer wieder zeigen (diagnostische Arbeit beispielsweise ist angewiesen auf Daten aus der Situationserfassung und macht vielleicht eine neue Phase von Situationserfassung erforderlich). Bedeutung und Zielsetzung Eine gute Situationserfassung enthält alle relevanten Informationen zu einem Fall. Sie ermöglicht eine erste Orientierung, eine Einschätzung, welche Systeme involviert sind, ein Benennen vorläufiger Themen und die Klärung der eigenen Zuständigkeit im Fall. Sammeln und Ordnen von Informationen bilden die Basis, um im Verlaufe des Prozesses erkennen und verstehen zu können, warum, wo und wie Unterstützung nötig ist oder, um mit Müller zu sprechen: um später »das Richtige« in einem Fall tun zu können (vgl. Müller 2017:106). Ziel in diesem Prozessschritt ist es, dass Professionelle wie auch Klienten sich ein Bild einer Fallsituation machen und eine erste Einschätzung von vorläufigen Themen vornehmen können.

8.3

Methodische Hilfsmittel

Aus dem Organisationauftrag lässt sich ableiten, welches ein angemessener Realitätsausschnitt für eine Situationserfassung in einem Fall ist: Welche Informationen der Sozialpädagoge in Erfahrung bringen soll, und was ihn zumindest zunächst nicht zu interessieren hat. Im Folgenden werden verschiedene Strukturierungshilfen für die Situationserfassung in unterschiedlichen Kontexten vorgestellt. Zunächst aber soll ein Hilfsmittel mit allgemeinen Arbeitsregeln zur professionellen Haltung beschrieben werden.

8.3.1

Arbeitsregeln

Müller (2017) verwendet für den Prozessschritt der Situationserfassung den aus der Medizin stammenden Begriff Anamnese (der sich dort auf die Vorgeschichte einer Erkrankung bezieht). Müller verwendet den Begriff jedoch weiter und fasst darunter die Sammlung von Vorinformationen unterschiedlicher medizinischer, juristischer, therapeutischer, sozialpädagogischer Art. Darüber hinaus hat er sieben Arbeitsregeln für die sozialpädagogische Anamnese formuliert. Anamnese heißt: • einen Fall wie einen unbekannten Menschen kennen zu lernen, • einen Problemfall erst umsichtig wahrzunehmen, ehe man versucht, seine Hintergründe zu erkunden,