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der Sorgeberechtigten und der Kinder/Jugendlichen sowie die
Zusammenarbeit mehrerer Fachkräfte (vgl. Merchel 1999b:54). Wenn diese
Zusammenarbeit in anderen Ländern (etwa in der Schweiz) nicht für alle
Praxisfelder rechtlich festgeschrieben ist, so sollte sie doch im
professionellen Selbstverständnis verankert sein.
Der zentrale Stellenwert des Verständigungs- und
Aushandlungsprozesses mit Klientinnen wird im Prozessmodell dargestellt
durch den zweitäußersten Kreis ( Abb. 5). Die Bezeichnung Kooperation
mit Klientin und Bezugssystemen steht stellvertretend für alle Formen der
Zusammenarbeit: mit Einzelnen, Familien, Gruppen und Gemeinwesen. Mit
dem äußersten Kreis Intra- und Interprofessionelle Kooperation sind alle
Formen der Zusammenarbeit auf der Fachebene gemeint, sei es im internen
Hilfesystem oder aber in andern, externen Hilfesystemen. Beide Kreise
umfassen alle Prozessschritte. Die beiden wichtigsten Elemente des Modells
Prozessschritte und Kooperationsebenen überlagern sich also. Damit
wird symbolisiert, dass jeder Prozessschritt in Zusammenarbeit mit
Klienten und anderen Professionellen zu realisieren und zu gestalten ist. Es
enthält die Aufforderung an Professionelle, bei jedem Prozessschritt
zunächst zu überlegen, wie Klientinnen und andere Fachkräfte sinnvoll
einbezogen werden können, welche Formen der Zusammenarbeit
angemessen und effektiv sind, und diese dann entsprechend zu initiieren, zu
gestalten und abschließend auch zu reflektieren. Das Prozessmodell dient
Professionellen also auch als Rahmen für die Gestaltung der
(Zusammen-)Arbeit auf beiden Kooperationsebenen.
7.3
Arbeit mit dem Prozessmodell
In diesem Unterkapitel soll dargelegt werden, welche Bedeutung das
Prozessmodell für das professionelle Handeln hat und worauf in der Arbeit
mit dem vorgestellten Prozessmodell besonders zu achten ist.
7.3.1
Idealtypisches Modell als Denkstruktur
Das vorgestellte Prozessgestaltungsmodell kann zunächst als eine
Orientierungshilfe angesehen werden, die es Professionellen ermöglicht zu
erkennen, wo sie sich im Prozessablauf befinden. Gehen wir einmal davon
aus, dass in einer Fallbearbeitung der Auftrag geklärt ist, so ist in einem
ersten Schritt eine Situationserfassung zu erstellen. Die Sozialarbeiterin
lenkt ihre Aufmerksamkeit auf alle Aspekte, die mit dem Erfassen des IstZustandes zu tun haben. Sie fokussiert sich zunächst auf das Sammeln
relevanter Informationen zum vorliegenden Fall. Sie ruft sich in Erinnerung,
was eine Situationserfassung genau bedeutet, welche Teilschritte sie
enthält, wägt ab, welche Methoden es dafür gibt und welche sich in diesem
Fall am besten eignen. Nach einer reflektierten Wahl der Methoden plant
und realisiert sie diesen Prozessschritt unter Einbezug relevanter
Beteiligter und evaluiert ihn. Alle weiteren Schritte der Prozessgestaltung
können nun der Reihe nach angegangen werden.