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Auftrag und Handlungsmöglichkeiten der Jugendhilfe bei häuslicher Gewalt
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mit den Beratungseinrichtungen, die Täterarbeit anbieten entwickelt werden.
Dies ist eine wichtige Voraussetzung zur Sicherung des Kindeswohls.
Perspektiven und Handlungsansätze
Das Thema häusliche Gewalt erfordert eine Auseinandersetzung in der Jugendhilfe, die Frauen nicht nur als Mütter, sondern im Falle häuslicher Gewalt auch als Opfer sieht und Vätern die Verantwortung für ihre Handlungen
zuweist (Heynen 2002: 95). Das Thema Gewalt im sozialen Nahraum verlangt
nach einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für Gewaltverhältnisse
und nicht nur nach einer Verantwortung der Sozialen Arbeit und der Jugendhilfe für die Kinder.
ȡ Es geht um die Beendigung von familialen Gewalthandlungen bei einer
gleichzeitigen sozialpolitischen Verantwortung für die Wahrung der Menschenrechte. Dieses Ziel ist nicht kurzfristig zu erreichen; insoweit folgen mittelfristig zu erreichende Handlungsorientierungen zum Schutz von Mädchen
und Jungen bei häuslicher Gewalt (vgl. im folgenden: Hartwig 2005).
ȡ Kinder sind von Partnergewalt immer mit betroffen. Sie haben ein Recht
auf eigenständige Unterstützung, losgelöst vom Konflikt auf der Elternebene. Die im KJHG angelegte Verschränkung von Elternrecht und Kindeswohl
führt bei häuslicher Gewalt häufig zur Problemverkennung und zu unzureichender Unterstützung der Kinder.
ȡ Bei häuslicher Gewalt haben wir es i.d.R. mit einer grundlegenden Rollendiffusion zu tun; generative Schranken werden durchbrochen; Kinder übernehmen Verantwortung für den Erhalt des familialen Systems etc.. In dieser
Situation gilt es eine eigenständige Unterstützung für die Mädchen und Jungen zu finden, die die Sicherheit der Mutter nicht gefährden darf (vgl. Kavemann 2000). Sorgerechtsentscheidungen sind losgelöst von dem Wunsch des
Kindes nach Beziehungsklärung zum Vater zu betrachten. Hier sind Verfahrenspfleger gemäß § 50 FGG, „Anwalt des Kindes“, ein Schritt in die richtige
Richtung. Diese könnten über die Zuständigkeit für das familiengerichtliche
Verfahren hinaus auch für Hilfeplanungs- und Beratungsprozesse der Jugendhilfe eingesetzt werden. Kinder haben eigene Vorstellungen hierzu, die
denen der Mütter oder denen der Väter nicht immer entsprechen.
ȡ Mädchen mit Gewalterfahrungen, direkten oder indirekten, sind in besonderer Weise gefährdet, erneut Opfer zu werden. Jungen mit Gewalterfahrungen und Gewaltbeobachtungen sind in besonderer Weise gefährdet, selber
gewalttätig zu werden. Insoweit ist eine Geschlechtsspezifizierung der Hilfen
und Angebote für Kinder und Jugendliche dringend geboten; dies auch im
Hinblick auf Sekundärprävention (Hartwig 2001). Schutz- und Bestärkungsstellen für Mädchen sind hier genau so wichtig wie die neue Jungen- und
Männerarbeit, die kleine „Rambos“ aus ihren männlichen Identitätszwängen
zu befreien sucht.