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Begleiteter Umgang bei häuslicher Gewalt - Chance oder Verlegenheitslösung
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legt“ werden können, da sie sich einer Aufarbeitung im Rahmen des begleiteten Umgangs entziehen. Da wir in hochstrittigen Fällen von einem wechselnden Machtgefälle innerhalb der Paar- und Elternbeziehung ausgehen
können, ist hier die beraterische Trennung in „Paarebene“ und „Elternebene“,
wie sie häufig postuliert und genutzt wird, u. E. nach sinnvoll und Erfolg
versprechend. Begleiteter Umgang bietet in hochstrittigen Fällen durchaus die
Chance, nachhaltig die Umgangspraxis durch Entzerrung, Fokussierung auf
die Umgangsregelungen und das Erleben von Handlungsalternativen zu vereinfachen.
Ganz anders verhält es sich in Fällen von häuslicher Gewalt. Hier sind die
Machtverhältnisse innerhalb der Beziehung der Eltern nicht gleichberechtigt
oder wechselnd, sondern häufig über Jahre hinweg in aller Regel zu Ungunsten der Frauen und der Kinder verschoben. Bei häuslicher Gewalt hat sich
ein Elternteil über einen langen Zeitraum und in gewalttätiger Art und Weise
über die Grenzen des anderen Elternteils hinweggesetzt, was meistens ursächlich für die Trennung ist. Die Gewalt endet selten mit der Trennung, im
Gegenteil. Frauen fürchten oft zu Recht um sich und ihre Kinder. Das Risiko der Eskalation von Gewalttaten bis hin zu Tötungen steigt bei geäußerten
Trennungsabsichten oder Trennungen. Ein Teil dieser Tötungsdelikte findet
gerade bei der Übergabe der Kinder statt (Schweikert / Schirrmacher 2002).
Wenn 25% der Frauen zumindest einmal in ihrem Leben Gewalt durch
einen Beziehungspartner erleben (Schröttle / Müller 2004) wird deutlich, dass
auch viele Kinder dies miterleben müssen, denn in vielen Haushalten leben
Kinder. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle, in denen die Mutter durch
den Lebenspartner/Vater des Kindes misshandelt wird, erleben die Kinder
die Gewalt direkt oder indirekt mit; sie wachsen in einem psychischen und
physischen Gewaltklima auf. Das Miterleben und Beobachten der häuslichen
Gewalt hat vielfältige, unterschiedliche und erhebliche Auswirkungen auf die
Kinder (siehe z.B. Strasser in diesem Band). Sie sehen, wie die Mutter geschlagen oder misshandelt wird, sie hören wie die Mutter weint und wimmert,
der Vater schreit, sie spüren den Zorn des Vaters und die Angst der Mutter
und sie denken, dass sie Schuld sind und dass sie ihre Mutter und Geschwister schützen müssten und dass der Vater die Mutter tötet. Kinder können
sich schuldig dafür fühlen, nicht einzugreifen oder sie können wütend auf
ihre Mutter sein, dass sie die Misshandlungsbeziehung nicht verlässt. Zudem
empfinden Kinder neben und trotz der Sorge um ihre Mutter und ihren eigenen Ängsten auch geteilte Loyalitäten und ambivalente Gefühle beiden Elternteilen gegenüber (Kavemann 2000, Heynen 2000).
Darüber hinaus werden Kinder direkt Opfer körperlicher und/oder seelischer Gewalt (Kavemann 2000), oder sie werden direkt in die Gewalt gegen
die Mutter miteinbezogen, z.B. wenn die Mutter das Kind auf dem Arm hält
und die Kinder von den Schlägen getroffen werden oder auch, wenn Kinder
als Geiseln genommen werden, um eine Rückkehr der Mutter nach Hause
zu erzwingen. Unter Umständen müssen die Kinder sich mit gravierenden