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Herausforderungen an die soziale und pädagogische Arbeit
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ein Veto ein. Aus einer anderen Organisation „durfte“ die in der Fachgruppe mitarbeitende Kollegin immer nur dann teilnehmen, wenn gerade keine
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dringlichen Aufgaben anlagen.
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Positive Entwicklungen in der Kooperation
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Die positive Entwicklung der Fachgruppe Kinder/Jugendliche wurde durch
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verschiedene Bedingungen beeinflusst. Der Rahmen bei BIG konsolidierte
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sich, d.h. ich wurde ab 2001 als vorrangig für den Bereich verantwortliche
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Koordinatorin eingestellt. Zuständigkeiten in den beteiligten Institutionen
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konnten geklärt und verbindlich werden. Die kontinuierliche Begleitung
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und die positiven Rückmeldungen in Bezug auf Arbeitsergebnisse durch
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die wissenschaftliche Begleitung von BIG bestärkten das Kooperationsbündnis enorm. Die inhaltliche Verknüpfung der Arbeitsbereiche Frauenschutz
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- Kinderschutz wurde auf kognitiver Ebene befördert durch die Rezeption
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von Forschungsergebnissen (Kavemann 2002: 3-5), die einen deutlichen empirischen Zusammenhang zwischen der Misshandlung von Frauen und der
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Gewalt gegen Kinder belegten. Die Veränderung gesellschaftlicher Normen
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durch gesetzliche Neuerungen wie die Einführung des Gewaltschutzgesetzes
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(2002), die polizeiliche Wegweisung (ASOG), die europaweite Proklamation
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des Rechtes von Kindern auf gewaltfreie Erziehung (§1361 II BGB) sowie das
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Kinderrechteverbesserungsgesetz (§ 1666a I BGB), brachte auch die Diskussion um die Frage voran: Wie muss wirksamer Schutz vor Gewalt für Frauen
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und Kinder gestaltet sein?
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Diese Voraussetzungen und die Verständigung darüber, dass es grundsätzlich Überschneidungen zwischen den Gewaltphänomenen Gewalt gegen
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Mütter und Gewalt gegen Kinder gibt und dass das Miterleben von häuslicher
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Gewalt in jedem Fall schädliche Auswirkungen auf Kinder hat, ermöglichten
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die Erstellung von Leitmaximen (Präambel), auf die sich die Fachgruppe als
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Grundlage für die weitere Arbeit verständigte.
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ȡ „Im Kontext der „häuslichen Gewalt“ von Männern gegen Frauen erleben
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Kinder und Jugendliche die Misshandlungssituation mit. Sie sind in vielfältiger Weise der gewalttätigen Atmosphäre in der Familie ausgesetzt und können über das Miterleben der Misshandlung der Mutter hinaus selbst direkte
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körperliche und seelische Misshandlungen erleiden.
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ȡ Wenn Kinder und Jugendliche mit zum Haushalt gehören, sind für die
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von Gewalt betroffenen Minderjährigen zu ihrem Schutz zusätzliche Interventionen zu entwickeln, die in einer besonderen Weise zu planen und zu
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gestalten sind.
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ȡ Selbst erlebte oder beobachtete physische und/oder psychische Gewalt hat
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seelische und psychosoziale Auswirkungen auf Kinder. Sie kann zu einer Beeinträchtigung der emotionalen, körperlichen und kognitiven Entwicklung
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der betroffenen Mädchen und Jungen führen.
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