2026-001/documents/systemische-modelle-soziale-arbeit/pages/603.md

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7.2.2.1Qualitätssicherung Zu Beginn einer Betreuung im ambulant betreuten Wohnen liegt die Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs vor. Ein Vorschlag zum Gesamtplan (Ziele, Zeitrahmen, besondere Betreuungsmaßnahmen) wird vom Kostenträger ebenfalls gefordert und in der Regel von der Bewohnerin und den vermittelnden Diensten erstellt. Die vorliegende Basisdokumentation wird bei allen Bewohnerinnen im Rahmen vierteljährlicher Verlaufsdokumentation (Quartalsdokumentation) fortgeschrieben und ist bei den intensiv Betreuten um die Pflegedokumentation erweitert. Aktuelle Entwicklungen werden in den wöchentlichen Fallbesprechungen reflektiert. In den Kursgesprächen geht es in besonderer Weise um den Aspekt der Nutzerinnenorientierung durch Nutzerinnenbeteiligung. Die einzelne Bewohnerin mit ihrer Autonomie, ihren Wünschen, Forderungen und Rechten steht im Mittelpunkt, damit eine optimale Abstimmung der Betreuungsleistungen mit dem individuellen Hilfebedarf erreicht werden kann. Schwerpunkte der Gespräche sollen daher sein: die Frage nach dem Nutzen, den die Bewohnerinnen aus der Betreuung ziehen; das gemeinsame Lernen aus der aufmerksamen Beobachtung positiver Ereignisse oder bemerkenswerter Erlebnisse; die Zufriedenheit der Bewohnerinnen, die ein Maßstab dafür sein kann, wie die Betreuung erlebt wird und wie sie modifiziert werden kann; das zurückhaltende Sprechen über Ziele.