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oder in einem Heim untergebracht werden, das jedoch die Familie nichts koste. Die Stieftochter von Frau C. kümmert sich eher pflichtbewusst um sie, soweit es im Rahmen ihrer eigenen Interessen möglich ist. Die 13-jährige Tochter und der elfjährige Sohn haben eine gute und liebevolle Beziehung zur Mutter, jedoch wollen sie nicht gemeinsam mit der Mutter ausziehen. Der Vater bietet mehr Konstanz und Sicherheit und erlaubt der erwachsen werdenden Tochter mehr als die Mutter, welche die Freiheiten der Tochter sehr an ihren wenigen Freiheiten als junges Mädchen in der Türkei misst. Zudem beansprucht Frau C. die Tochter häufig als Dolmetscherin und Unterstützung bei Arztbesuchen und anderen Erledigungen. In Gesprächen mit Frau C. wird deutlich, dass sie sich einen Weggang aus der Familie ohne ihre beiden Kinder nicht vorstellen kann. Sie will weder alleine zurück in die Türkei zu ihren Eltern noch ins betreute Wohnen oder in ein Wohnheim. Auch alleine in einer eigenen Wohnung will sie nicht leben. Frau C. wird also wieder nach Hause entlassen. Es stellt sich die Frage, wie und mit welcher Hilfe sie ihre Stellung in der Familie verändern kann. Eine erneute Psychose als Lösungsmöglichkeit scheint sehr wahrscheinlich, falls dies nicht gelingen sollte. In Paargesprächen zeigt Herr C. wenig Bereitschaft zu einer Veränderung der Haltung gegenüber seiner Frau. Nach einem halben Jahr Krankheit wegen unterschiedlicher somatischer Beschwerden arbeitet er wieder. Die beantragte Erwerbsunfähigkeitsrente sei abgelehnt worden. Er habe schon viel durchgemacht mit seiner Frau. Seine verstorbene erste Frau (im Wohnzimmer hängt ein Bild von ihr) sei ganz anders gewesen. Frau C. würde nur Geld verbrauchen, viel rauchen und essen und nicht arbeiten. Für seine Leistungen für die Familie und vor allem für seine Kinder wird Herrn C. viel Anerkennung von uns ausgesprochen. Anerkennung erhält er auch für die Tatsache, dass er sehr belastet sei und trotzdem arbeiten gehen müsse, während seine Frau zu Hause bleiben könne.