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7.1.3.2.3 Der weitere Verlauf Da ich bei dem Hausbesuch niemanden antreffe, ziehe ich unverrichteter Dinge wieder ab. Einige Tage später ruft mich der Ehemann an und meint, dass es so nicht weitergehen könne. Seine Frau müsse weg. Sie mache nur Unsinn, schreie herum, fahre immer schwarz, sodass er die Strafen bezahlen müsse, koste nur Geld und könne nicht arbeiten. Die Situation drohe zu eskalieren. Bei einem zweiten Hausbesuch treffe ich nur den erwachsenen Stiefsohn von Frau C. an, der ebenfalls vermittelt, dass die Mutter nicht auszuhalten sei. Er fordert, sie solle doch woanders untergebracht werden. Frau C. ist inzwischen aus eigener Initiative im Frauenhaus, das Hilfe suchend bei uns anruft, da sie sich dort sehr störend verhält, sich mit den Mitarbeiterinnen und anderen Bewohnerinnen lautstark anlegt und sich an keine Regeln hält. Beim gemeinsamen Gespräch mit der Mitarbeiterin im Frauenhaus äußert Frau C., dass sie zur Ruhe kommen wolle. Auf die Frage, was sie dazu brauche und wo sie dies am besten könne, lässt sie sich nicht ein. Sie wolle im Frauenhaus bleiben. Wir vereinbaren, dass Frau C. im Frauenhaus bleiben kann, solange sie sich für alle tragbar verhält. Dies setze voraus, dass sie andere Personen nicht anschreit oder bedroht, ansonsten werde die Polizei benachrichtigt. Einen gemeinsamen Besuch beim Arzt mit dem Ziel, mittels Einnahme von Medikamenten sich eher so verhalten zu können, dass sie im Frauenhaus bleiben kann, lehnt sie ab. In der folgenden Nacht wird Frau C. in die psychiatrische Klinik eingewiesen. Zwischen ihr und einer andere Bewohnerin hatte es eine tätliche Auseinandersetzung gegeben. Im Laufe der Behandlung wird deutlich, dass die Lebenssituation von Frau C. äußerst schwierig ist und die Psychose für sie die Möglichkeit beinhaltet, einen „Ausbruchsversuch“ hinsichtlich der für sie unerträglich gewordenen Situation zu unternehmen. Frau C. wird von ihrem Mann und dessen inzwischen erwachsenen Söhnen als Stör- und Kostenfaktor angesehen. Sie solle im Krankenhaus bleiben