2026-001/documents/systemische-modelle-soziale-arbeit/pages/561.md

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wird im gleichen Jahr auch die Umsetzung des Konzeptes des
flexiblen Sozialpsychiatrischen Wohnverbundes in drei den SpDi
zugeordneten Regionen beschlossen.
Diese kurze Skizze der historischen Entwicklung verweist auf eine
Zeit, die geprägt war von einer Aufbruchstimmung und einem
gegenseitigen Einverständnis der politisch Verantwortlichen und
freien Träger zur Weiterentwicklung der außerstationären
psychiatrischen
Versorgung.
Gemeindenähe,
Versorgungsverpflichtung mit regionalem Bezug und ambulant vor
stationär sind die Zauberworte, die viele in den Bann des
gemeinsamen Engagements für eine bessere Psychiatrie zogen.
Sozialpsychiatrischer Dienst und außerstationärer Wohnverbund
sind zuständig für über 18-jährige Menschen mit psychischen
Erkrankungen, Menschen in Krisen und besonders auffällige und
schwierige Personen in einem bestimmten Einzugsgebiet. Für das
Einzugsgebiet besteht eine Versorgungsverpflichtung. Darüber
hinaus hat der Sozialpsychiatrische Dienst für bestimmte Anfragen
der Kommune gutachterliche Funktionen.
Träger des Sozialpsychiatrischen Dienstes Stuttgart-Freiberg und
des Sozialpsychiatrischen Wohnverbunds Nord ist die Evangelische
Gesellschaft Stuttgart.
Der Wohnverbund wird unter 7.2 näher dargestellt.
Der SpDi versteht sich als Anbieter verschiedenster
Dienstleistungen für den genannten Personenkreis. Er bietet:
Beratung und therapeutische Einzel- und Familiengespräche,
Krisenbegleitung,
konkrete alltagspraktische Unterstützung,
Begegnungsmöglichkeit und Alltagsstrukturierung im offenen
Bereich,
stundenweise Arbeitsangebote,
Vermittlung weiterführender oder ergänzender psychosozialer
und medizinischer Hilfen,
Beratung Angehöriger und