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wird im gleichen Jahr auch die Umsetzung des Konzeptes des
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flexiblen Sozialpsychiatrischen Wohnverbundes in drei den SpDi
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zugeordneten Regionen beschlossen.
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Diese kurze Skizze der historischen Entwicklung verweist auf eine
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Zeit, die geprägt war von einer Aufbruchstimmung und einem
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gegenseitigen Einverständnis der politisch Verantwortlichen und
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freien Träger zur Weiterentwicklung der außerstationären
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psychiatrischen
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Versorgung.
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Gemeindenähe,
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Versorgungsverpflichtung mit regionalem Bezug und ambulant vor
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stationär sind die Zauberworte, die viele in den Bann des
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gemeinsamen Engagements für eine bessere Psychiatrie zogen.
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Sozialpsychiatrischer Dienst und außerstationärer Wohnverbund
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sind zuständig für über 18-jährige Menschen mit psychischen
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Erkrankungen, Menschen in Krisen und besonders auffällige und
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schwierige Personen in einem bestimmten Einzugsgebiet. Für das
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Einzugsgebiet besteht eine Versorgungsverpflichtung. Darüber
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hinaus hat der Sozialpsychiatrische Dienst für bestimmte Anfragen
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der Kommune gutachterliche Funktionen.
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Träger des Sozialpsychiatrischen Dienstes Stuttgart-Freiberg und
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des Sozialpsychiatrischen Wohnverbunds Nord ist die Evangelische
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Gesellschaft Stuttgart.
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Der Wohnverbund wird unter 7.2 näher dargestellt.
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Der SpDi versteht sich als Anbieter verschiedenster
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Dienstleistungen für den genannten Personenkreis. Er bietet:
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Beratung und therapeutische Einzel- und Familiengespräche,
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Krisenbegleitung,
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konkrete alltagspraktische Unterstützung,
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Begegnungsmöglichkeit und Alltagsstrukturierung im offenen
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Bereich,
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stundenweise Arbeitsangebote,
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Vermittlung weiterführender oder ergänzender psychosozialer
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und medizinischer Hilfen,
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Beratung Angehöriger und
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