2026-001/documents/systemische-modelle-soziale-arbeit/pages/552.md

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6.6.4 Methoden der Qualitätssicherung Supervision, Intervision und Selbstevaluation dienen der Qualitätssicherung Sozialer Arbeit. Die Supervision wurde unter 5.5.6.1 thematisiert. Ihre Methoden sind die gleichen, wie sie in der Therapie genutzt werden (siehe Ritscher 1998). 6.6.4.1Intervision Die Intervision bzw. Supervision ohne externe Supervisorin lässt sich im Rahmen eines Vierstufenmodells durchführen (vgl. von Schlippe u. Schweitzer 1996, S. 226 f.): Die kollegiale Gruppe wählt eine Moderatorin aus ihrer Mitte, oder die einen „Fall“ vorstellende Kollegin bittet eine andere, die Moderation zu übernehmen. Eine Kollegin stellt einen Fall vor. Die bislang zuhörenden Kolleginnen und Kollegen sprechen über diesen Fall, bilden Hypothesen und überlegen sich Interventionsmöglichkeiten; die den Fall vorstellende Kollegin hört nur zu und beteiligt sich nicht aktiv an diesem Gespräch. Anschließend gibt sie einen Kommentar zu den Kommentaren ihrer Kolleginnen; die Fragestellung lautet dabei: „Welche Anregungen der Kolleginnen nehme ich auf, welche neuen Ideen habe ich bekommen?“ Die gewählte Moderatorin hat die Gesprächsführung und achtet auf die Einhaltung von Tagesordnung und Zeitvorgaben. Die Struktur des aktiven Zuhörens statt einer gemeinsamen Diskussion verringert die Gefahr von Konkurrenzkämpfen. Die den Fall vorstellende Kollegin muss sich nicht für ihre Hypothesen und Interventionen rechtfertigen und kann aus allen Vorschlägen die für sie stimmigen auswählen. Dadurch behält sie die Verantwortung für ihre Arbeit mit den betreffenden Auftraggeberinnen und kann sich ihren ganz persönlichen Arbeitsstil erhalten.