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„Für ihre Aufgaben, Ressourcen für ihre Institutionen und Adressaten zu mobilisieren, auszuwählen, zu koordinieren und sachgerecht zu bewirtschaften … brauchen sie fachlichinstrumentelle Kompetenzen, vor allem Kenntnisse der relevanten Gesetze, Verwaltungs- und Förderrichtlinien und die Souveränität, sie aus ihrer Sicht zu definieren. Sie müssen sich in den Organisationsstrukturen und Ressourcen ihrer Einrichtung auskennen, die Infrastruktur des Feldes und die Netzwerke ihrer Klienten überblicken, informelle und formelle Wege wissen und Kontakte nutzen zu können … (Sie) müssen über Handlungsmuster verfügen, um Ziele und Inhalte, institutionelle und politische Rahmenbedingungen ihrer Arbeit und die Wertorientierungen, die ihnen zugrunde liegen, zu reflektieren und zu evaluieren. Sie müssen Kriterien haben, nach denen sie ihre Dienstleistungen auswählen, Ressourcen zuteilen und in der Lage sein, ihre Ziele zu artikulieren, sowie Wege und Strategien kennen, um sie politisch durchzusetzen“ (BMJJFG 1990, S. 184, 189). Anforderungen wie diese verdeutlichen, was in den beiden sozialpädagogischen Theorieansätzen, dem kritischemanzipatorischen und dem systemischen, mit lebensfeldorientierter und multiperspektivischer Sozialer Arbeit gemeint ist. Diese bedarf einerseits der qualifizierten Ausbildung.34 Sie bedarf andererseits lernender Organisationsstrukturen, in denen die Mitarbeiterinnen an der Evaluation ihrer Arbeit, Konzeptionsentwicklung und Gestaltung arbeitsfeldspezifischer Handlungsstrukturen, zugleich sich fortbildend und ihre Arbeit gestaltend, beteiligt sind. Was in dieser Hinsicht erreicht werden kann, haben Projektberichte und Fallstudien aus Selbstevaluationsprozessen eindrucksvoll gezeigt (siehe Heiner 1994a). Das neue Kinder- und Jugendhilferecht – auf Partnerschaft zwischen Klientinnen und sozialen Dienstleistungsorganisationen