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als durch Appelle an die Einsicht des Täters/der Täterin. Die Arbeit mit jugendlichen Sexualstraftätern in der Kinderund Jugendpsychiatrie Viersen weist in die gleiche Richtung. Diese kann erst beginnen, wenn die Eltern ihren Sohn wegen der Tat angezeigt haben und ihn nicht mehr decken. Auch hier wird Zwang angewandt: Erst wenn sich der Täter/die Täterin zu seiner/ihrer Verantwortung bekennt und auch die Eltern das einfordern, kommt es zu einem Hilfeangebot (siehe Rotthaus 2001).