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Subsidiaritätsprinzips14
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an
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die
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freien
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Träger
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der
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Wohlfahrtspflege.
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Tertiäre Auftraggeberinnen sind Helferinnen mit mehr oder
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weniger Gewicht bei der Auftragsdefinition und dem weiteren
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Verlauf des Hilfeprozesses. Freunde oder Freundinnen,
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Mitglieder der erweiterten Familie, Nachbarinnen, aber auch
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Lehrerinnen, Ärztinnen und andere überweisende psychosoziale
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Einrichtungen bilden die Umwelt des Unterstützungssystems.
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Freundinnen, Nachbarn oder die Wohnungsvermieterin können
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den Eltern raten, das Jugendamt aufzusuchen, vielleicht auch
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mit der Drohung, dass bei einem unveränderten Verhalten des
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betreffenden Kindes die Freundschaft oder das Wohnverhältnis
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gekündigt wird. Ärztinnen und Lehrerinnen können ebenfalls
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mehr oder weniger eindringlich den Gang zum Jugendamt,
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einem sozialpsychiatrischen Dienst, einer Beratungsstelle usw.
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empfehlen. Dann sind sie als indirekte Auftraggeberinnen
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beteiligt. Sie können die Sozialarbeit auch direkt beauftragen;
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dann fordern sie zu einem Angebot oder einem Eingriff auf. Die
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Erwartungen der tertiären Auftraggeberinnen müssen unter
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dem
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Stichwort
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Überweisungskontext
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während
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des
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Hilfeprozesses immer wieder thematisiert werden. Tertiäre
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Auftraggeberinnen
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sind
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also
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auch
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ein
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Teil
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des
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Unterstützungssystems, entweder indirekt durch ihren Einfluss
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von außen (in Abb. 21 durch gestrichelte Pfeile gekennzeichnet)
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oder direkt (mit durchgezogenen Pfeillinien gekennzeichnet),
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wenn sie konkret am Gespräch beteiligt sind. In der BeierleSaga war die Schulrektorin bei beiden Hilfeplangesprächen
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anwesend und in diesem Fall ein direkter Teil des
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Unterstützungssystems.
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