2026-001/documents/systemische-modelle-soziale-arbeit/pages/323.md

44 lines
1.6 KiB
Markdown

Subsidiaritätsprinzips14
an
die
freien
Träger
der
Wohlfahrtspflege.
Tertiäre Auftraggeberinnen sind Helferinnen mit mehr oder
weniger Gewicht bei der Auftragsdefinition und dem weiteren
Verlauf des Hilfeprozesses. Freunde oder Freundinnen,
Mitglieder der erweiterten Familie, Nachbarinnen, aber auch
Lehrerinnen, Ärztinnen und andere überweisende psychosoziale
Einrichtungen bilden die Umwelt des Unterstützungssystems.
Freundinnen, Nachbarn oder die Wohnungsvermieterin können
den Eltern raten, das Jugendamt aufzusuchen, vielleicht auch
mit der Drohung, dass bei einem unveränderten Verhalten des
betreffenden Kindes die Freundschaft oder das Wohnverhältnis
gekündigt wird. Ärztinnen und Lehrerinnen können ebenfalls
mehr oder weniger eindringlich den Gang zum Jugendamt,
einem sozialpsychiatrischen Dienst, einer Beratungsstelle usw.
empfehlen. Dann sind sie als indirekte Auftraggeberinnen
beteiligt. Sie können die Sozialarbeit auch direkt beauftragen;
dann fordern sie zu einem Angebot oder einem Eingriff auf. Die
Erwartungen der tertiären Auftraggeberinnen müssen unter
dem
Stichwort
Überweisungskontext
während
des
Hilfeprozesses immer wieder thematisiert werden. Tertiäre
Auftraggeberinnen
sind
also
auch
ein
Teil
des
Unterstützungssystems, entweder indirekt durch ihren Einfluss
von außen (in Abb. 21 durch gestrichelte Pfeile gekennzeichnet)
oder direkt (mit durchgezogenen Pfeillinien gekennzeichnet),
wenn sie konkret am Gespräch beteiligt sind. In der BeierleSaga war die Schulrektorin bei beiden Hilfeplangesprächen
anwesend und in diesem Fall ein direkter Teil des
Unterstützungssystems.