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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 272 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
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Gisal Wnuk-Gette, Werner P. E. Wnuk und Gerlinde Fischer
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In der Regel soll ein Elternteil einen Tag pro Woche in der Elternschule »Dienst tun«; dieser bezieht sich auf Aktivitäten im hauswirtschaftlichen Bereich, die Hausaufgabenbetreuung und die Freizeitgestaltung.
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Durch die Einbeziehung der Eltern in der Elternschule (und das
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Betreute Jugendwohnen) setzen wir ausdrücklich auf die Selbstorganisationskräfte der Familiensysteme.
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Folgende Ziele haben wir speziell für die Systemische Elternschule formuliert:
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• Kinder und Eltern sollen befähigt werden, so miteinander zu leben,
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dass eine Fremdplatzierung vermieden werden kann.
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• Sie sollen dazu aktiviert werden, ihre Ressourcen in gemeinsamen alltagsähnlichen Situationen zu erfahren, wahrzunehmen und konstruktiver als bisher zu nutzen.
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• Eltern und Kinder sollen diese Erfahrungen in einem professionell
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strukturierten sozialen Rahmen machen, der in sich die Möglichkeit
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enthält, diese Erfahrungen in ihrem nicht professionell strukturierten
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Alltag umzusetzen.
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• Die Teilnahme an der Elternschule soll für Eltern und Kinder neue
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persönliche Kontakte und Beziehungsmöglichkeiten jenseits der eigenen Familie schaffen.
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• Die Mesosysteme, in denen die Familien agieren, z. B. Familie +
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Schule oder Familie + Kindergarten (s. hierzu Ritscher 2002a) sollen
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professionell unterstützt werden.
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Entscheidend aber ist das über die systemische Theorie begründbare
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Ziel, dass alle Beteiligten Verantwortung für ihre Beiträge zu einer gelungenen oder misslungenen Kommunikation im System übernehmen und für den zweiten Fall bereit sind, mit professioneller Hilfe andere Verhaltensoptionen auszuprobieren.
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Die Aufnahme in die Systemische Elternschule erfolgt auf Vorschlag der mit der betreffenden Familie zusammenarbeitenden Beraterinnen oder der zuständigen ASD-Kollegin, nachdem sich die Familie damit einverstanden erklärt hat. In einer Projektsitzung fällt dann
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die endgültige Entscheidung nach einer nochmaligen Einschätzung
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der familiären Lebenssituation. Jede Elternschule ist an vier Nachmittagen von 12.00 bis 16.30 Uhr geöffnet. Sie wird geleitet von einer Sozialpädagogin mit systemischer Weiterbildung und einer weiteren
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Fachkraft, die in Teilzeit arbeitet, aber nicht unbedingt über eine systemische Weiterbildung verfügt. Für spezielle Aufgaben, z. B. die Ar272
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