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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 200 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19

Michaela Herchenhan und Sabine Heppel

nach Lösungen für die Familie zu suchen (s. auch Wnuk-Gette u. Wnuk 1995a, b, 1997; Imber-Black 1997; Schweitzer 1998). 4.2 Die Einbettung der Systemischen Klärungsgespräche beim Stadtjugendamt Erlangen Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) ist in Erlangen Teil des Jugendamtes und erfüllt ausschließlich Aufgaben nach dem SGB VIII. Im ASD sind 18 Fachkräfte mit unterschiedlichem Stundenkontingent beschäftigt, die für einzelne Stadtbezirke zuständig sind. Daneben gibt es den Besonderen Sozialdienst (BSD), zuständig für Jugendgerichtshilfe, Fremdplatzierung und Adoption. Hilfen zur Erziehung müssen in der Regel beim ASD beantragt und von dieser Stelle aus zur Überprüfung und Entscheidung dem Erziehungshilfeteam vorgelegt werden. In einer ca. einjährigen Erprobungsphase wurden die Klärungsgespräche als neue Hilfeform zunächst im Rahmen des § 30 SGB VIII (Erziehungsbeistandschaft) beantragt und gewährt. Diese Regelung machte es möglich, die Klärungsgespräche auszuprobieren, ohne große Veränderungen vornehmen zu müssen. Nach Ablauf der Probephase wurden die beiden Autorinnen von der ASD-Leitung mit der Erstellung eines offiziellen Konzeptes beauftragt, das dann mit großem Erfolg im Jugendhilfeausschuss vorgestellt und von ihm genehmigt wurde. Aus formalen wie aus inhaltlichen Gründen wurde diese neu entwickelte Hilfeform unter dem § 27, 2 SGB VIII angesiedelt. Die Eltern müssen also einen Antrag stellen. Für die Erprobungsphase standen zunächst eine freiberufliche und eine als ASD- Sozialarbeiterin tätige Familientherapeutin zur Verfügung. Später nahmen auch andere ASD-Mitarbeiterinnen, die bereits eine systemische Vorbildung hatten, aktiv an der Einführungsphase teil. In der Zusammenarbeit wurde deutlich, dass Wahrnehmungsfokus und Kompetenzprofil vieler Kolleginnen in der öffentlichen Jugendhilfe nicht auf Ressourcenorientierung und systemische Sichtweisen ausgerichtet sind, sondern sich an kompensatorischer Pädagogik und linear-kausalen Zusammenhängen orientieren. Die Einführung der Grundhaltung und des Methodenrepertoires des systemischen Beratungs- und Therapieansatzes sollte den am Klärungsprozess teilnehmenden ASD-Mitarbeiterinnen (im Folgenden »Klärungs-ASD« genannt) und den fallführenden Kolleginnen helfen, den 200