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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 198 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
Michaela Herchenhan und Sabine Heppel
3.2 Indikation für die Systemischen Klärungsgespräche
Während einer ersten Erprobungsphase wurden vor jeder Entscheidung für die im SGB VIII beschriebenen »Hilfen zur Erziehung« Klärungsgespräche empfohlen. Dies erwies sich bei Familien, für die bereits ein Konsens zwischen allen Beteiligten über Bedarf und Art der
Hilfe erzielt worden war, als nicht notwendig. Wichtig hingegen war
dieses Angebot in allen Fällen, bei denen keine Einigung erzielt werden konnte. Eine Indikation scheint daher im Regelfall bei Konstellationen vorzuliegen, die wir als »Zwickmühlensituationen« bezeichnen:
• Eine Zwickmühle innerhalb der Familie zwischen einzelnen Familienmitgliedern, wenn keine einheitliche Vorstellung davon vorhanden ist, ob und welches Angebot der Jugendhilfe für die Familie eine
Unterstützung darstellt.
• Eine Zwickmühle zwischen dem Jugendamt und der Familie, wenn
keine einheitliche Vorstellung von Sinn, Zweck und Eignung einer
bestimmten Hilfemaßnahme besteht.
• Eine Zwickmühle zwischen einflussreichen Außeninstitutionen
(z. B. Kinder- und Jugendpsychiatrie KJP), der Familie und/oder
dem Jugendamt. Z. B. empfiehlt die KJP eine Fremdunterbringung,
die Familie lehnt das ab, und das Jugendamt würde gern eine kostengünstigere und dennoch hilfreiche Hilfeform finden.
• Eine andere Zwickmühle entsteht, wenn eine Familie schon viele Hilfen in Anspruch genommen hat, diese aber bisher nicht den erwünschten Erfolg hatten und Unklarheit darüber besteht, ob weitere
Hilfeangebote nützlich sind.
4. Die Entwicklung der Systemischen Klärungsgespräche
4.1 Von der Projektphase zum festen Angebot
Viele Einflüsse innerhalb und außerhalb des Jugendamtes trugen zur
Entstehung der Klärungsgespräche bei. Im Rahmen des kollegialen
Austausches, in Teams, in Arbeitsgruppen mit unterschiedlichen
Themenschwerpunkten und zuletzt in der Arbeitsgruppe »Systemisches Arbeiten« wurde zunächst die aktuelle Lage der Jugendhilfe beschrieben:
• Im ambulanten Bereich führte die gewährte Hilfe nicht immer zum
angestrebten Erfolg. Sowohl Anbieter als auch die Familien sind mit
dem Erreichten oft nicht zufrieden.
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