2026-001/documents/einfuehrung-sozialisationstheorie/pages/458.md

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Der Begriff der Diversität ist also auch in der
intersektionalen Perspektive auf unterschiedliche
Differenzierungslinien ausgerichtet, die mit körperlichen
Merkmalen oder Beeinträchtigungen (Alter, Geschlecht,
Aussehen) als den sogenannten »askriptiven«
(zugeschriebenen und als unveränderlich geltenden)
Merkmalen sowie mit Gruppenzugehörigkeiten und
Mentalitäten verbunden werden, die als »deskriptiv« und
damit als veränderlich gelten. Formen ethnischer
Stigmatisierung können dabei auf beide Differenzlinien
zurück gehen. Hinweise hierauf ergeben sich aus
zahlreichen Untersuchungen, deren Erkenntnisse
international diskutiert werden, und die für
Zugangsbarrieren und Diskriminierungsmuster im
Bildungs- und Gesundheitsbereich bereits gut aufbereitet
sind. Bezüglich solcher Unterschiede, die mit ethnischen
Ungleichheiten assoziiert sind (etwa die Benachteiligung
im Bildungssektor), muss aber genau geprüft werden, wie
weit ein eigenständiger ethnischer Faktor als der reale
Wirkfaktor angesehen werden kann. In den meisten Fällen
sind es das ökonomische und soziale Profil einer Gruppe,
das die ethnischen Besonderheiten immer noch zu
überragen scheint, wie Detailstudien aufzeigen können.
Das heißt, dass eigentlich der soziale Status und die
Ressourcenverfügbarkeit Formen der Benachteiligung
bedingen und nicht die ethnische Zugehörigkeit.
In der Tat weisen viele Beispiele darauf hin, dass zum
Beispiel schlechtere Leistungen in der Schule nicht immer
einen Zusammenhang mit dem Zuwanderungsstatus
aufweisen. Wenn Schülerinnen und Schüler mit
Migrationshintergrund mit Gleichaltrigen verglichen
werden, die keinen Migrationshintergrund haben, aber das
gleiche Sozialprofil (zum Beispiel der gleiche Bildungs- und
Berufsabschluss der Eltern), dann fallen die Schülerinnen
und Schüler mit Migrationshintergrund nicht mehr auf. Ihr
Migrationshintergrund als Determinante für schulische