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Der Begriff der Diversität ist also auch in der
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intersektionalen Perspektive auf unterschiedliche
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Differenzierungslinien ausgerichtet, die mit körperlichen
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Merkmalen oder Beeinträchtigungen (Alter, Geschlecht,
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Aussehen) als den sogenannten »askriptiven«
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(zugeschriebenen und als unveränderlich geltenden)
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Merkmalen sowie mit Gruppenzugehörigkeiten und
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Mentalitäten verbunden werden, die als »deskriptiv« und
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damit als veränderlich gelten. Formen ethnischer
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Stigmatisierung können dabei auf beide Differenzlinien
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zurück gehen. Hinweise hierauf ergeben sich aus
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zahlreichen Untersuchungen, deren Erkenntnisse
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international diskutiert werden, und die für
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Zugangsbarrieren und Diskriminierungsmuster im
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Bildungs- und Gesundheitsbereich bereits gut aufbereitet
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sind. Bezüglich solcher Unterschiede, die mit ethnischen
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Ungleichheiten assoziiert sind (etwa die Benachteiligung
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im Bildungssektor), muss aber genau geprüft werden, wie
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weit ein eigenständiger ethnischer Faktor als der reale
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Wirkfaktor angesehen werden kann. In den meisten Fällen
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sind es das ökonomische und soziale Profil einer Gruppe,
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das die ethnischen Besonderheiten immer noch zu
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überragen scheint, wie Detailstudien aufzeigen können.
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Das heißt, dass eigentlich der soziale Status und die
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Ressourcenverfügbarkeit Formen der Benachteiligung
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bedingen und nicht die ethnische Zugehörigkeit.
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In der Tat weisen viele Beispiele darauf hin, dass zum
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Beispiel schlechtere Leistungen in der Schule nicht immer
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einen Zusammenhang mit dem Zuwanderungsstatus
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aufweisen. Wenn Schülerinnen und Schüler mit
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Migrationshintergrund mit Gleichaltrigen verglichen
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werden, die keinen Migrationshintergrund haben, aber das
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gleiche Sozialprofil (zum Beispiel der gleiche Bildungs- und
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Berufsabschluss der Eltern), dann fallen die Schülerinnen
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und Schüler mit Migrationshintergrund nicht mehr auf. Ihr
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Migrationshintergrund als Determinante für schulische
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