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Elternhaus einzuräumen. Auf diese Weise soll die
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Abhängigkeit der Leistungsentwicklung eines Kindes von
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seiner sozialen Herkunft minimiert werden, um gleiche
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Bürgerrechte für alle Gesellschaftsmitglieder zu sichern.
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In Deutschland wird traditionell die Familie als Zentrum
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des »natürlichen« sozialen Netzwerkes von Kindern
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angesehen, das so weit wie möglich vor jedem staatlichen
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Eingriff, auch dem des Erziehungs- und Bildungssystems,
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zu verschonen ist. Damit wird der Familie und nicht dem
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Staat die oberste Verantwortung für die
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Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes gegeben. Im
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Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird
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ausdrücklich festgelegt, dass die Pflege und Erziehung der
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Kinder das »natürliche Recht« der Eltern seien. Eine solche
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Verfassungsregel dürfte weltweit einmalig sein.
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Die Konsequenz aus diesen Festlegungen ist, dass der
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Bildungspolitik im Vergleich zur Familien- und sozialen
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Sicherungspolitik (Absicherung gegen Krankheit,
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Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit sowie Sicherung der
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Pensionen) ein nachgeordneter Stellenwert zugesprochen
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wird (Hurrelmann/Quenzel/Rathmann 2011).
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Die Kooperation von Familie und Bildungssystem
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In Europa können drei Traditionen der Verbindung von
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Familien- und Bildungspolitik unterschieden werden, die
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von jeweils unterschiedlichen Modellen der »Wohlfahrt« für
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die Bevölkerung ausgehen (Esping-Andersen 1990).
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Die skandinavische Tradition ist darauf ausgerichtet,
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gleich stark in die individuelle Bildung jedes einzelnen
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Gesellschaftsmitglieds und in dessen Absicherung gegen
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Risiken im Lebensverlauf zu investieren. Diese Tradition
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eröffnet jeder Bürgerin und jedem Bürger unabhängig von
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der Herkunftsfamilie einen Spielraum für die Entfaltung
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eigener beruflicher Möglichkeiten, also für den
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»Statuserwerb«. Gleichzeitig gewährt sie ein hohes Niveau
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garantierter Lebensqualität, also eine »Statussicherung«,
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