2026-001/documents/einfuehrung-sozialisationstheorie/pages/389.md

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Elternhaus einzuräumen. Auf diese Weise soll die
Abhängigkeit der Leistungsentwicklung eines Kindes von
seiner sozialen Herkunft minimiert werden, um gleiche
Bürgerrechte für alle Gesellschaftsmitglieder zu sichern.
In Deutschland wird traditionell die Familie als Zentrum
des »natürlichen« sozialen Netzwerkes von Kindern
angesehen, das so weit wie möglich vor jedem staatlichen
Eingriff, auch dem des Erziehungs- und Bildungssystems,
zu verschonen ist. Damit wird der Familie und nicht dem
Staat die oberste Verantwortung für die
Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes gegeben. Im
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird
ausdrücklich festgelegt, dass die Pflege und Erziehung der
Kinder das »natürliche Recht« der Eltern seien. Eine solche
Verfassungsregel dürfte weltweit einmalig sein.
Die Konsequenz aus diesen Festlegungen ist, dass der
Bildungspolitik im Vergleich zur Familien- und sozialen
Sicherungspolitik (Absicherung gegen Krankheit,
Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit sowie Sicherung der
Pensionen) ein nachgeordneter Stellenwert zugesprochen
wird (Hurrelmann/Quenzel/Rathmann 2011).
Die Kooperation von Familie und Bildungssystem
In Europa können drei Traditionen der Verbindung von
Familien- und Bildungspolitik unterschieden werden, die
von jeweils unterschiedlichen Modellen der »Wohlfahrt« für
die Bevölkerung ausgehen (Esping-Andersen 1990).
Die skandinavische Tradition ist darauf ausgerichtet,
gleich stark in die individuelle Bildung jedes einzelnen
Gesellschaftsmitglieds und in dessen Absicherung gegen
Risiken im Lebensverlauf zu investieren. Diese Tradition
eröffnet jeder Bürgerin und jedem Bürger unabhängig von
der Herkunftsfamilie einen Spielraum für die Entfaltung
eigener beruflicher Möglichkeiten, also für den
»Statuserwerb«. Gleichzeitig gewährt sie ein hohes Niveau
garantierter Lebensqualität, also eine »Statussicherung«,