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Praktiken nicht vertraute Bildungs- oder Besitzbürgerin
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statt dem Plastikgäbelchen »richtiges Besteck« verlangt,
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sich nicht ordentlich »hinfletzt«, »Konversation
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betreiben« will und schließlich »um die Rechnung bittet«,
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ist er höchstens dem versteckten Hohn der an diesem
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sozialen Ort »Arrivierten« (also der typischen ImbissBesucher*innen) ausgesetzt. Das kümmert sie kaum,
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solange sie auf die Anerkennung der dort Ansässigen
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oder etwaige Vergünstigungen und Hilfeleistungen nicht
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angewiesen ist – was als die Regel angenommen werden
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darf. Umgekehrt hingegen wird das Mahl im
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ausgewiesenen Gourmetrestaurant zur sozialen
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Reifeprüfung. Wer dort isst, ist etwas, will etwas werden
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oder erhalten. Das Zusammentreffen an »exklusiven«
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sozialen Orten wird für die Unterprivilegierten zu einer
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unbewältigbaren Herausforderung. Ihr fehlendes
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ökonomisches Kapital schließt sie regelmäßig von den
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kulturell legitimierten Praktiken aus. Verschlägt es sie
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doch einmal dorthin, eliminieren sie sich auch noch selbst
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in den gesellschaftlichen Distinktionskämpfen. Sie sind
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»ungalant«, »unschick« und »unbeholfen« (haben »keine
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Manieren«, reichen etwa dem Ober den zu vollständig
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geleerten Teller), verhalten sich demütig gegenüber den
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Gastgeber*innen (die vielleicht potenzieller
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Arbeitgeber*innen sind) und dokumentieren damit ihr
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Ausgeschlossensein von den Sphären der Macht, die
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deren Einübung von Kindesbeinen an zur
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Einschlussbedingung machen. Der spielerische Umgang
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mit den gesellschaftlichen Mindestanforderungen des
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guten Benehmens kennzeichnet den distinguierten
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Geschmack einer gehobenen sozialen Schicht, das
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Bemühte zeigt zumindest noch den guten Willen der
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Mittelschichten, die Angehörigen aus benachteiligten
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Gruppen meiden diese Orte.
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