2026-001/documents/einfuehrung-sozialisationstheorie/pages/376.md

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Praktiken nicht vertraute Bildungs- oder Besitzbürgerin
statt dem Plastikgäbelchen »richtiges Besteck« verlangt,
sich nicht ordentlich »hinfletzt«, »Konversation
betreiben« will und schließlich »um die Rechnung bittet«,
ist er höchstens dem versteckten Hohn der an diesem
sozialen Ort »Arrivierten« (also der typischen ImbissBesucher*innen) ausgesetzt. Das kümmert sie kaum,
solange sie auf die Anerkennung der dort Ansässigen
oder etwaige Vergünstigungen und Hilfeleistungen nicht
angewiesen ist was als die Regel angenommen werden
darf. Umgekehrt hingegen wird das Mahl im
ausgewiesenen Gourmetrestaurant zur sozialen
Reifeprüfung. Wer dort isst, ist etwas, will etwas werden
oder erhalten. Das Zusammentreffen an »exklusiven«
sozialen Orten wird für die Unterprivilegierten zu einer
unbewältigbaren Herausforderung. Ihr fehlendes
ökonomisches Kapital schließt sie regelmäßig von den
kulturell legitimierten Praktiken aus. Verschlägt es sie
doch einmal dorthin, eliminieren sie sich auch noch selbst
in den gesellschaftlichen Distinktionskämpfen. Sie sind
»ungalant«, »unschick« und »unbeholfen« (haben »keine
Manieren«, reichen etwa dem Ober den zu vollständig
geleerten Teller), verhalten sich demütig gegenüber den
Gastgeber*innen (die vielleicht potenzieller
Arbeitgeber*innen sind) und dokumentieren damit ihr
Ausgeschlossensein von den Sphären der Macht, die
deren Einübung von Kindesbeinen an zur
Einschlussbedingung machen. Der spielerische Umgang
mit den gesellschaftlichen Mindestanforderungen des
guten Benehmens kennzeichnet den distinguierten
Geschmack einer gehobenen sozialen Schicht, das
Bemühte zeigt zumindest noch den guten Willen der
Mittelschichten, die Angehörigen aus benachteiligten
Gruppen meiden diese Orte.