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Der Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
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Bundes für die Länder sein (möglichst unter Einbeziehung der Fortbildungsverantwortlichen der Länder in einem gemeinsamen Fachbeirat), um entsprechende Fortbildungen in den Bundesländern umzusetzen.
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Die Bundesregierung ist außerdem aufgefordert, die in ihrem Aktionsplan
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„Für ein kindergerechtes Deutschland 2005 - 2010“ angekündigten Maßnahmen im Themenbereich von Kindern als Zeugen und Beteiligte von Partnergewalt umzusetzen und für die Umsetzung ein geeignetes Steuerungsinstrument zu installieren. Hier ist eine Kooperation und Abgleichung mit dem
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geplanten zweiten Frauenaktionsplan und mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt sicherzustellen.
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Handlungsebene der Länder
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Auch aus den Ländern gibt es Signale zur Fortsetzung der länderspezifischen
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Aktionspläne zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die häufig bereits
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Maßnahmen zum Bereich Kinder und häusliche Gewalt beinhalten und diese wahrscheinlich fortsetzen oder sogar noch verstärken werden. Wegen
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der grundsätzlichen Zuständigkeit der Länder für die Unterstützungsinfrastruktur liegen hier bedeutsame Entscheidungen an. Daher geht es zunächst
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immer auch als Basis aller weiteren Überlegungen um die Sicherung bestehender Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen
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wie beispielsweise von Frauenhäusern, Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen, Notrufe sowie Kinderschutzeinrichtungen etc. Darauf aufbauend
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geht es um den Auf- und Ausbau von Kooperations- und Interventionsprojekten gegen häusliche Gewalt, in die verstärkt Akteure aus den Bereichen
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Schule und Kinder- und Jugendhilfe einbezogen werden müssen. Es geht
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um den Auf- und Ausbau zusätzlicher niedrigschwelliger „zugehender“ Beratungsangebote wie beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen und Überlegungen, ob dort oder an anderer Stelle „andockende“
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eigenständige Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, installiert werden können. Auf Landesebene
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sind Ideen und Projekte für möglichst früh ansetzende geschlechtersensible
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Präventionsangebote zum Thema häusliche Gewalt im vorschulischen und
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schulischen Bereich für Mädchen und Jungen zu entwickeln und umzusetzen. Hier existieren wie dargestellt einige Modellprojekte und Planungen, die
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umgesetzt bzw. weiter ausgebaut werden sollten.
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Auf Landesebene kann auch das Thema Aus-, Fort- und Weiterbildung zu
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häuslicher Gewalt für Angehörige der Justiz, der Kinder- und Jugendhilfe, für
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Lehrerinnen und Lehrer sowie die Ärzteschaft weitergebracht werden. Hier
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käme möglicherweise wie dargestellt eine Kooperation zwischen Bund und
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Ländern zur Erstellung eines Fortbildungscurriculums z.B. für die Justiz in
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Betracht.
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