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Konsequenzen und Perspektiven
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der häuslichen Gewalt die maßgeblichen Impulse für Aktivitäten des Bundes
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insbesondere in Gesetzgebung, Forschung sowie in der Förderung von Modellprojekten gegeben und ist damit der Anknüpfungspunkt für die Bemühungen im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik geworden, sich mit diesem
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Themenkomplex zu beschäftigen.
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Der 1999 veröffentlichte Aktionsplan beinhaltet insofern Maßnahmen des
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Bundes im Bereich der Prävention, Rechtsetzung, der Kooperation zwischen
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staatlichen Institutionen und nichtstaatlichen Hilfeeinrichtungen, der bundesweiten Vernetzung von Hilfsangeboten, Sensibilisierungsmaßnahmen
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und Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit und Rechtsetzung. Zu
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den erfolgreich umgesetzten Vorhaben gehören z.B. das im Januar 2002 in
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Kraft getretene Gewaltschutzgesetz, die modellhaften Kooperations- und Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt BIG und KIK, die Änderung des
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damaligen § 19 AuslG, durch den ausländische Ehefrauen früher als zuvor
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ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie sich aus einer gewalttätigen Beziehung trennen wollen, sowie das Gesetz zur Gewaltfreiheit in der
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Erziehung, das jede Form von Gewalt gegen Kinder verbietet. Zwei vom Bundesministerium für Familie, Senioren und Jugend (BMFSFJ) in Auftrag gegebene Forschungen - die repräsentative Studie „Lebenssituation, Sicherheit
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und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ (nachfolgend Frauenstudie genannt) sowie die Wissenschaftliche Begleitung der Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt (nachfolgend WiBIG-Studie genannt) - haben zum Themenbereich Gewalt gegen Frauen und insbesondere zum Bereich häusliche
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Gewalt neue Erkenntnisse vorgelegt, mit denen sich Praxis, Wissenschaft und
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Politik auseinandersetzen müssen. 8
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Zur Steuerung der Umsetzung ihres Aktionsplans zur Bekämpfung von
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Gewalt gegen Frauen hat die Bundesregierung zusätzlich zu der bereits seit
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1997 erfolgreich arbeitenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe Frauenhandel eine
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Bund-Länder-Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt als Kooperationsgremium
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eingesetzt, der Vertreter/innen der fachlich betroffenen Bundesministerien
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(neben BMFSFJ nehmen das Bundesministerium der Justiz - BMJ, des Innern
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– BMI, und das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales – BMGS,
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teil), der Fachministerkonferenzen der Länder (Innen, Justiz, Jugend, Gleichstellung, Soziales), der Kommunen (kommunale Spitzenverbände, Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten) und
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der Nichtregierungsorganisationen (Vernetzungsstellen der Frauenhäuser,
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8 Die vollständigen Forschungsberichte sowie Kurzfassungen der Studien in deutscher und
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englischer Sprache sind auf der Internetseite des BMFSFJ unter http://www.bmfsfj.de in der Rubrik „Forschungsnetz“, Unterpunkt „Forschungsberichte“ zu finden. Die Kurzfassungen der Studien sowie weitere Materialien sind außer über das Internet auch erhältlich über die Broschürenstelle des BMFSFJ, Postfach 20 15 51, 53145 Bonn, Tel.: 0180- 5329329, E-Mail: broschuerenstelle@
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bmfsfj.bund.de. Über die Internetseite des BMFSFJ ist zudem die aktuell erschienene Dokumentation der Fachkonferenz am 23.09.04 in Osnabrück erschienen, auf der die beiden Forschungen
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sowie eine Pilotstudie zum Thema Gewalt gegen Männer vorgestellt und mit Fachleuten aus
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Praxis, Wissenschaft und Politik erstmals diskutiert wurden.
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