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Der Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
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Recht so z.B. auch das Kinderrechteverbesserungsgesetz6, mit dem im Bereich des Kindschaftsrechtes ausdrücklich die Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes zur Abwendung einer Gefährdung des Kindeswohls für anwendbar erklärt wurden (siehe Rabe in diesem Band). Im Bereich der sog. öffentlichen Fürsorge, zu dem die Bereitstellung von Hilfsangeboten bei häuslicher Gewalt gehört, bestehen nur sehr eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten. Grundsätzlich sind hierfür Länder und Kommunen zuständig. Für die Förderung von Projekten und Maßnahmen in diesem Bereich muss ein – nach den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung restriktiv auszulegendes - Bundesinteresse bestehen, so z.B. bei der zeitlich begrenzten Förderung von Modellprojekten oder der wissenschaftlichen Begleitung von solchen Projekten, durch die der Bund innovative Ideen erprobt und übergreifende Erkenntnisse gewinnt, die für alle Bundesländer relevant sind. So hat der Bund in der Vergangenheit z.B. das erste deutsche Frauenhaus in Berlin als Modellvorhaben (gemeinsam mit der Berliner Senatsverwaltung) gefördert, die Anlauf- und Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen mit Krisenwohnung „Wildwasser“, die Kooperationsprojekte gegen häusliche Gewalt BIG in Berlin und KIK in Kiel. Möglich sind auch Forschungen, für die ein Bundes- oder Ressortinteresse besteht, so z.B. aktuell die repräsentative Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“, die erstmals verlässliche Daten für die Gewaltbetroffenheit von Frauen in Deutschland vorlegt7.
Der Aktionsplan und seine Maßnahmen gegen häusliche Gewalt - ein Überblick Die grundlegenden Überlegungen für den ersten so genannten Aktionsplan der Bundesregierung, den „Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“, der zum Modell für viele nachfolgende Konzepte dieser Art wurde, waren für den Bund, im Rahmen seines Kompetenzbereichs Maßnahmen zu bündeln und gleichzeitig ein Handlungsmodell zu schaffen, das für die föderale Ebene der Bundesländer ebenfalls nutzbar gemacht werden konnte und Kooperationsmöglichkeiten zwischen den entscheidenden Akteuren beinhaltete. Neben den inhaltlichen Vorschlägen mussten praktische Organisationsformen für die Zusammenarbeit der verschiedenen Ebenen (Bund - Länder; Verwaltung - Nichtregierungsorganisationen) geschaffen werden, um die Aktivitäten der verschiedenen Akteure miteinander verbinden oder zumindest miteinander abgleichen und im Austausch miteinander verbessern zu können. Dieser Aktionsplan hat mit seinen Maßnahmen im Schwerpunktbereich 6
BGBl. 2002 I, S. 1239.
7 Schröttle/Müller 2004: Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Download unter: www.bmfsfj.de (Stichwort Forschungsnetz – Forschungsberichte).