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Konsequenzen für die Jugendhilfe
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Die Träger von Tagesgruppen müssen Entgelt-, Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit dem örtlich zuständigen Jugendamt (§§ 78 a ff. SGB VIII) abgeschlossen haben, damit die Finanzierung dieser Leistung sichergestellt ist.
Die stationären Hilfen Die stationären Hilfen werde ich in diesem Kontext nur der Vollständigkeit halber und nur sehr knapp beschreiben. Als sehr stark in das Lebensgefüge einschneidende Maßnahmen sind sie an den Punkten, an denen Frauen mit ihren Kindern sich der Situation häuslicher Gewalt entziehen und also das bisherige Familiengefüge einschneidend verändern, nur unter sehr speziellen Bedingungen ein Mittel der Wahl. Natürlich kann sich im weiteren Prozess auch die Notwendigkeit zu stationären Hilfen ergeben.
§ 33 Vollzeitpflege Vollzeitpflege kann sowohl eine zeitlich befristete stationäre Hilfe zur Erziehung sein wie auch eine „auf Dauer angelegte Lebensform“. Das Spektrum der Formen von Erziehung in Pflegefamilien ist mittlerweile sehr breit. Es reicht von der Bereitschaftspflege in Krisensituationen, über „normale“ Pflegefamilien und Formen der Verwandtenpflege bis hin zu professionalisierten Erziehungsstellen. 2003 wurden 10.302 Pflegeverhältnisse begonnen, etwa zur Hälfte für Jungen und für Mädchen.
§ 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen Heimerziehung ist die – von der Erziehungsberatung abgesehen – am häufigsten gewährte Hilfe zur Erziehung. 2003 begannen 27.111 Unterbringungen (45 % Mädchen). Auch die Heimerziehung hat eine breite Palette von Organisationsformen hervorgebracht, die von Familiengruppen über Wohngemeinschaften und Kinderdörfer bis hin zu großen Komplexeinrichtungen mit eigener Schule und Berufsausbildung gehen.
§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Schließlich gibt es mit der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung noch ein weiteres, sehr offen gestaltbares Instrument, das die soziale Integration und eine eigenverantwortliche Lebensführung von Jugendlichen unter-