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Primäre Prävention von Partnergewalt: Ein entwicklungsökologisches Modell
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strafrechtlichen Verfolgung von Partnergewalt und des juristischen Schutzes
von Opfern, Aufklärungskampagnen zu den negativen Folgen von Partnergewalt, Förderung von Solidarisierungskampagnen gegen Partnergewalt) gelegt (z.B. Godenzi 1993, UNESCO 1997, Reid 2003).
Weitere Ansatzpunkte für die Prävention von Partnergewalt ergeben sich
aus den Befunden die zeigen, dass manche Risiken für eine spätere Ausübung
von Partnergewalt bereits früh in der Lebensgeschichte wurzeln. Ein Erleben
von Kindesmisshandlung oder -vernachlässigung, ein Miterleben von Partnerschaftsgewalt in der Herkunftsfamilie und eine unzureichende Behandlung klinisch bedeutsamer aggressiver Verhaltensauffälligkeiten in der Kindheit bzw. im Jugendalter erhöhen die Gefahr einer späteren Partnergewalt
bedeutsam. Diese Befunde legen nahe, dass die Qualität der Reaktionen von
Jugendhilfe und Familiengerichtsbarkeit auf Kindeswohlgefährdung und
Partnergewalt in Familien mit Kindern, das Ausmaß qualifizierter Anstrengungen zur Prävention von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und Verhaltensauffälligkeit, sowie die Qualität der kinderpsychotherapeutischen und
kinderpsychiatrischen Versorgung bei aggressiven Verhaltensauffälligkeiten
bedeutsame Größen im Hinblick auf die Prävention von Partnergewalt darstellen. Situation und bestehender Handlungsbedarf im Hinblick auf diese
Punkte sind bezüglich der Bundesrepublik teilweise schwer einzuschätzen,
da im Unterschied zu einigen anderen Ländern bislang kaum aussagekräftige
Daten zur Qualität der Umgehensweise mit Fällen von Kindeswohlgefährdung gesammelt wurden. Kindler et al. (im Druck) haben die vorliegenden
Hinweise mit der Schlussfolgerung erheblicher bestehender Verbesserungsmöglichkeiten in der Bundesrepublik erörtert. Aufgrund von Initiativen des
Gesetzgebers (z.B. Gewaltschutzgesetz) hat in der Jugendhilfe und Familiengerichtsbarkeit ein Umdenken im Hinblick auf die Bedeutung des Miterlebens von Partnergewalt für das Kindeswohl eingesetzt. Inwieweit Handlungsempfehlungen zur möglichst raschen Beendigung von Partnergewalt
und zur Entlastung von betroffenen Kindern (z.B. Kindler & Drechsel 2003,
Kindler et al. 2004) flächendeckend umgesetzt werden, ist empirisch aber eine
noch offene Frage. Während im Hinblick auf die primäre Prävention kindlicher Verhaltensauffälligkeiten auch in Deutschland lokal einige Fortschritte
zu verzeichnen sind (z.B. Heinrichs et al. 2002), ist dies im Hinblick auf die
primäre Prävention von Kindesmisshandlung bzw. vernachlässigung noch
nicht der Fall (Kindler 2005). Defizite bei der kinderpsychotherapeutischen
bzw. kinderpsychiatrischen Versorgung von Kindern mit aggressiven Verhaltensauffälligkeiten sind unbestritten. Maßnahmen zur Weiterentwicklung
von Kinderschutz und kindertherapeutischer Versorgung definieren sich
selbst in der Regel nicht als Prävention gegen Partnergewalt, daher werden
sie auch in der Literatur über die primäre Prävention von Partnergewalt, von
wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Smithey & Straus 2004, Heynen 2005),
nur selten angesprochen. Trotzdem könnte ihnen ein erhebliches Wirkungspotenzial innewohnen.