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Die Folgen für die Kinder als Thema in der Täterarbeit
Die zeitliche Begrenzung der Programme liegt nicht in der Konzeption, sondern ist in ihrer Finanzierung bzw. in den Zeiträumen, in denen justizielle
Weisungen oder Auflagen definiert sind, begründet. Alle Einrichtungen sprachen sich dafür aus, dass es aus inhaltlichen Gründen sinnvoll sei, die Dauer
von Täterprogrammen deutlich zu erhöhen, wenn es die äußeren Rahmenbedingungen zuließen. Gerade den kürzeren Programmen stehe oftmals aus
Zeitgründen fast nur die „Pflicht“ (Rekonstruktion der Tat) und nicht die
„Kür“ von Täterarbeit zur Verfügung.
Kontakt zu den Opfern der Gewalt
Damit der Schutz der Gewaltopfer und der Kinder die oberste Priorität in der
Anti-Gewalt-Arbeit hat, müssen die Teilnehmer an den Sozialen Trainingskursen den Kontakt der Täterberatungsstelle zum Gewaltopfer ermöglichen.
Sie müssen sich einverstanden erklären, dass die Beratungsstelle Kontakt zu
den (Ex-)Partnerinnen aufnimmt und sie u.a. darüber informiert, wenn der
Teilnehmer den Kurs abgebrochen hat bzw. ausgeschlossen wurde. Die Teilnehmer müssen auch zustimmen, dass die Frau eigenständig das Gespräch
mit der Kursleitung suchen kann (vgl. Arbeitskreis Frauenprojekte gegen Gewalt und der Arbeitskreis Kinder 2000).
Die Kontakte dienen dazu,
ȡ die Frau über die Inhalte, Ziele und Grenzen des Kurses zu informieren,
ȡ die Frau über mögliche Sicherheitsmaßnahmen des Mannes zu informieren (z.B. time-out, d.h. der Mann verlässt die Situation, wenn er spürt, dass er
Gefahr läuft, gewalttätig zu werden),
ȡ dass die Frau die Möglichkeit erhält, die Beratungsstelle über die vorgefallenen Gewalttaten, die physischen und psychischen Folgen bei ihr und ihren
Kindern und ihre Einschätzung der Sicherheitslage zu informieren,
ȡ dass die Frau ihre Erwartungen äußern kann, was der Kurs für ihre Sicherheit und die der Kinder erreichen sollte,
ȡ dass die Beratungsstelle die Frau ermuntert, sich jederzeit telefonisch melden zu können. Informationen der Frau werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt,
ȡ die Frau über Gewaltschutzeinrichtungen, Frauenberatungsstellen und
andere Beratungsstellen zu informieren.
Die Kontaktaufnahme der Täterberatungsstelle mit der (Ex-)Partnerin des gewalttätigen Mannes ist darüber hinaus sehr wichtig, weil die Schilderungen
der Frau der Beratungsstelle ein umfassenderes Bild des Ausmaßes der Gewalthandlungen gibt, vor allem hinsichtlich der physischen und psychischen
Folgen für die Gewaltopfer und die Kinder, so dass eine genauere Prognose
möglicher Rückfälle gestellt werden kann. Die Kontaktaufnahme ist außerdem sehr wichtig, um der (Ex-)Partnerin ein realistisches Bild von den Ver-