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Raw Blame History

Die Arbeit der Psychologischen Beratungsstelle bei häuslicher Gewalt

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Verhaltensauffälligkeiten der belasteten und zum Teil traumatisierten Kinder wirken sich wiederum negativ auf die Eltern-Kind-Beziehung aus. Haben die Mädchen und Jungen darüber hinaus nicht gelernt, Konflikte konstruktiv zu lösen und Freundschaftsbeziehungen aufzubauen, erfahren sie auch außerhalb der Familie, zum Beispiel in der Schule, wenig oder keine Unterstützung. Weitere Belastungen der Söhne und Töchter ergeben sich aus der aktuellen Lebenssituation. Erleben die Kinder, dass sich die Mutter direkt nach der ersten Gewalthandlung vom Partner trennt, bedeutet dies zum einen ein eindeutiges Signal, dass Gewalt nicht geduldet wird. Zum anderen müssen sie sich mit plötzlichen Veränderungen in ihrem Alltag auseinandersetzen. Andere Kinder verbleiben mit ihrer Mutter zum Teil über viele Jahre in der von Gewalt geprägten Familie. Sie werden immer wieder enttäuscht, weil die Versprechungen des Vaters, nie mehr zu schlagen, und der Mutter, sich beim nächsten Mal endgültig zu trennen, nicht eingehalten werden. Für manche Mädchen und Jungen endet diese Situation erst, wenn sie selbst die Familie verlassen (zu den Mustern und dem entsprechenden Unterstützungsbedarf der Frauen nach einem Platzverweis s. Helfferich & Kavemann 2004).

Inanspruchnahme psychologischer Beratung bei häuslicher Gewalt Psychologische Beratung nach dem Sozialgesetzbuch VIII § 28 Erziehungsberatung kann sowohl von Eltern, als auch von Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommen werden (s. SGB VIII § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, s. BMFSFJ 2005). Ausgangspunkt für die Kontaktaufnahme ist häufig eine familiäre Krise, in der die Selbsthilfepotentiale der Familie überfordert werden. Unter Umständen führen Interventionen bei akuter Gewalt wie der sogenannte Platzverweis dazu, dass durch die Polizei Unterstützung vermittelt werden kann. Der Kontakt zu Beratungsstellen wird oft auch dann möglich, wenn Bewältigungsstrategien der Kinder als problematisch wahrgenommen werden. Dabei geht ein Teil der Kinder und Jugendlichen große Risiken ein. Dazu gehören unter anderem Alkohol- und Drogenmissbrauch, selbstverletzendes Verhalten, Schulverweigerung, das Begehen von Gewalt- und Straftaten und die Anbindung an entsprechende Szenen. Trotz eines hohen Bedarfs wird ein Teil der Betroffenen durch Hilfen nicht erreicht, da sie keinen Zugang zu bestehenden Institutionen finden oder Beratungsbeziehungen abbrechen. Zu den Gründen zählen fehlendes Verständnis, ungeeignete Angebote und Angst vor Eingriffen seitens des Jugendamtes (vgl. Heynen 2002; Helfferich & Kavemann 2004). Dies gilt vor allem, wenn ungeachtet des Gewaltverhältnisses von einem Gleichgewicht in der Paarbeziehung ausgegangen wird.