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Begleiteter Umgang bei häuslicher Gewalt - Chance oder Verlegenheitslösung
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Schutzerfordernisse der betroffenen Frauen und die Kindeswohlinteressen
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aufeinander abstimmen zu können.
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ȡ Genauso wie im Rahmen des SGB VIII Misshandlung, Vernachlässigung
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und sexueller Missbrauch als Kinderschutzfall bzw. im BGB als Gefährdung
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des Kindeswohls gesehen werden, muss sich in Fachkreisen darüber verständigt und nachfolgend entsprechend definiert werden, dass das Miterleben
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häuslicher Gewalt ebenfalls eine Gefährdung des Kindeswohls bedeutet. Vorhandene Handlungsempfehlungen für Jugendämter sollten verbindlich genutzt werden (BIG e.V. 2005).
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ȡ Der neu ins SGB VIII aufgenommene § 8a „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ muss bei häuslicher Gewalt angewendet werden; hier hat das
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Jugendamt im Zusammenwirken mit anderen Einrichtungen eine Gefährdungsanalyse zu erstellen.
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ȡ Der begleitete Umgang ist eine eigenständige Leistung nach dem Kinderund Jugendhilfegesetz. Dazu sind bundesweit gültige Standards entwickelt
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worden (Staatsinstitut für Frühpädagogik 2001), die bestimmte Qualitätsmerkmale und Prozesse festschreiben. Dieses Angebot darf nicht durch die
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Verknappung der finanziellen Mittel ad absurdum geführt werden. D.h. in
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Fällen häuslicher Gewalt müssen Träger damit betraut werden, die sich anerkanntermaßen und nachprüfbar in dem Feld „häusliche Gewalt“ auskennen
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und entsprechende Verfahrensweisen anwenden.
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ȡ Bei der Auftragsvergabe über Gericht und/oder Jugendamt ist darauf zu
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achten, dass der Maßnahmenträger Mitarbeiter/innen beschäftigt, die zum
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Thema häusliche Gewalt fortgebildet sind.
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ȡ Bei den Maßnahmeträgern muss regelmäßiger fachlicher Austausch und
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Supervision gewährleistet sein.
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ȡ Um den Austausch und die Kooperation aller beteiligten Institutionen untereinander zu fördern, regen wir die Bildung Runder Tische an.
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Begleitete Umgänge in Fällen häuslicher Gewalt nötigen allen Beteiligten ein
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hohes Maß an Kompetenz, Vorbereitung, Engagement und Kooperationsbereitschaft ab. Arbeitskreise und „Runde Tische“ haben sich weiterentwickelt.
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Es gibt auch bereits deutschlandweit engagiert arbeitende interdisziplinäre
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Runden zum Thema häusliche Gewalt und Kinder sowie Arbeitsgruppen
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zum begleiteten Umgang, die sich auf gemeinsame Standards und Kooperationsformen einigen. Das lässt uns hoffen, dass dies im Sinne der betroffenen
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Frauen, Kinder und Männer weiter ausgebaut und etabliert wird - damit begleiteter Umgang eine Chance ist.
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Literatur:
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BIG e.V. (2002): Handlungsleitlinien und Standards zum Begleiteten Umgang in Fällen Häuslicher Gewalt. Berlin
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