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Begleiteter Umgang bei häuslicher Gewalt - Chance oder Verlegenheitslösung
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einer wichtigen Bezugsperson? Hier muss von Fall zu Fall sorgfältig geprüft werden, worin der geringere Schaden bzw. die größtmögliche Chance einer gefahrenfreien, gesunden Entwicklungsmöglichkeit für das Kind besteht. Der begleitete Umgang hat das Ziel, das „Entweder-oder“ in ein „Sowohlals-auch“ zu integrieren. In Fällen häuslicher Gewalt geht es um die Erhaltung von für die Kinder wichtigen Beziehungen bei optimalem Schutz des Kindes (und der Mutter) vor weiteren schädigenden Handlungen und Äußerungen (Klinghammer 2004). Begleiteter Umgang in Fällen häuslicher Gewalt kann in etlichen Fällen mit entsprechender Prüfung der Sicherheit von Mutter und Kind ein probates Mittel für den Kontakt mit dem anderen Elternteil sein. Folgende Grundsätze müssten unserer Einschätzung nach insoweit auf allen Interventionsebenen (Familienrichter/innen, Mitarbeiter/innen Jugendamt, Umgangsbegleiter/innen und Berater/innen der Maßnahmeträger) handlungsleitend sein: ȡ Maßnahmen, die das Kindeswohl zum Ziel haben, dürfen die Sicherheit der Mutter nicht gefährden. ȡ Das Recht von Vätern auf Umgang mit ihren Kindern darf das Wohl der Kinder, ihre Sicherheit und die der Mutter nicht beeinträchtigen. ȡ Schutz- und Unterstützungsangebote für die Mütter dürfen die Interessen der Kinder nicht vernachlässigen (Kavemann 2000).
Fallkonstellationen Wenn Familiengerichte einen Begleiteten Umgang anordnen oder Jugendämter einen begleiteten Umgang bescheiden, gibt es nach den Erfahrungen der Träger in Berlin in Fällen häuslicher Gewalt folgende Konstellationen: Gerichtliche Entscheidung zur Durchführung eines begleiteten Umgangs bei häuslicher Gewalt: ȡ Die Kindesmutter befürchtet Übergriffe während eines Umgangskontaktes und möchte Umgang ausschließen. ȡ Die Kinder lehnen den Umgang ab. ȡ Direkte Antragstellung des Kindesvaters beim Gericht ohne Einschaltung des Jugendamtes. Antragstellung eines Elternteils beim Jugendamt zur Durchführung eines begleiteten Umgangs: ȡ Der Kindesvater stellt den Antrag, da kein selbständiger Umgang stattfindet. ȡ Die Kindesmutter möchte selbständige Umgangskontakte zwischen Kindesvater und den Kindern aufgrund vorangegangener Gewalterfahrungen ausschließen. Das Hauptinteresse der Mütter liegt in diesen Fällen ganz ein-