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Unterstützung für Mädchen und Jungen bei häuslicher Gewalt
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übermittelnden oder der empfangenden Stelle erforderlich ist. Diese polizeiliche Maßnahme der Informationsweitergabe an die Jugendbehörden wird
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auch der Kindesmutter transparent gemacht. Neben der möglichen frühzeitigen Krisenintervention und psychosozialen Betreuung betroffener Familien
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durch die Jugendbehörde, soll dieser erzeugte Druck der Kindesmutter ermöglichen, einen Blick für die Not ihrer Kinder und die damit verbundene
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Verantwortung zu bekommen.
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Mit den neuen gesetzlichen Regelungen im Bereich des Polizei- und Zivilrechtes, wie auch in den Richtlinien zum Strafverfahren soll erreicht werden,
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dass
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• Täter erfahren, dass Gewalt in Beziehungen keine Privatangelegenheit
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• Opfer häuslicher Gewalt in dem Bewusstsein gestärkt werden, dass
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staatliche Stellen Hilfe leisten,
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verhindert werden kann
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• eine konsequente Strafverfolgung gewährleistet wird,
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ein nachhaltiger Beitrag zum Opferschutz und zur Verhinderung weiȱ Ĵȱȱ ǯ
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Neben einem geeigneten und aufeinander abgestimmten Regelwerk bedarf es
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jedoch auch bestimmter Voraussetzungen innerhalb der Organisation Polizei,
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um die genannten Ziele erreichen zu können. Dabei geht es in erster Linie
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um eine Optimierung der fachlichen und sozialen Kompetenz der eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten, innerhalb ihrer Zuständigkeiten bei der
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Einsatzbewältigung und Ermittlungstätigkeit in Fällen der Häuslichen Gewalt.
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Dies erfordert eine umfassende und kontinuierliche polizeiinterne Ausund Fortbildung zum Thema, die neben fundierten Rechtskenntnissen, die
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Täter- und Opferdynamiken in gewachsenen Gewaltbeziehungen berücksichtigt sowie die Auswirkungen vorgelebter Gewalt auf die in der Beziehung
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lebenden Kinder und Jugendlichen aufgreift. Ziel ist auch die erforderliche
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Handlungssicherheit bei eingesetzten Beamtinnen und Beamten.
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Darüber hinaus bedarf es einer Mitwirkung der Polizei in örtlich vorhandenen multiprofessionellen Vernetzungen zur Prävention und Intervention
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bei Häuslicher Gewalt. Dies ermöglicht die Bündelung von benötigten sozialpädagogischen, erzieherischen, psychologischen, polizeilichen, juristischen
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und medizinischen Kompetenzen und ist eine Grundvoraussetzung für die
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abgestimmte Kooperation der unterschiedlichen Institutionen mit ihren spezifischen Aufgaben, Handlungsmöglichkeiten und Grenzen.
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