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Häusliche Gewalt gegen die Kindesmutter als Thema der polizeilichen Prävention
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Dabei stehen immer die gewaltbetroffenen Frauen und Kinder im Mittelpunkt
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der polizeilichen Bemühungen.
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Strafverfolgung
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Strafgesetzbuch
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Strafprozessordnung
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Polizeigesetz
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betroffene
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Kindesmütter / Kinder
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Gefahrenabwehr
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Gewaltschutzgesetz
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Opferschutz
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Abb. 1: Zusammenspiel der unterschiedlichen polizeilichen Aufgabengebiete und Rechtsgrundlagen bei häuslicher Gewalt in NW (© Ute Nöthen-Schürmann 2005)
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Dies hat auch auf die Abwicklung polizeilicher Einsätze bei häuslicher Gewalt konkrete Auswirkungen.
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Im nachfolgenden wird versucht einige dieser Konsequenzen im Hinblick
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die Kindesmutter auszuführen. Da die Kinder in der Regel von den Entscheidungen ihrer Mütter abhängig sind, wird zunächst auf die Situation der Mütter eingegangen.
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Das polizeiliche Verhalten gegenüber den gewaltbetroffenen Frauen sollte
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von Verständnis für die Gesamtsituation geprägt sein, die meist von Gefühlen
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der Angst und Hilflosigkeit bestimmt wird. Den stark unter Druck stehenden
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Frauen fallen konkrete Entscheidungen und konsequentes Handeln meist
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sehr schwer. Das führt in einigen Fällen auch dazu, dass die Frauen an ihrer Lebenssituation nichts ändern und die gewalttätigen Partner nach Ablauf
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der 10 Tage Rückkehrverbot wieder aufnehmen. Dieser Umstand bedeutet
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jedoch nicht, dass die polizeiliche Arbeit nutzlos war. Es darf auch nicht dazu
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führen, dass diesen Frauen deshalb bei einem der nächsten Polizeieinsätze
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der Schutz durch Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot gegen den Gewalttäter versagt wird. Frauen in diesen Lebenssituationen brauchen häufig
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eine längere Zeit und mehrere Anläufe, bis sie sich aus einer gewachsenen
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