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Häusliche Gewalt gegen die Kindesmutter als Thema der polizeilichen Prävention
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Dabei stehen immer die gewaltbetroffenen Frauen und Kinder im Mittelpunkt
der polizeilichen Bemühungen.
Strafverfolgung
Strafgesetzbuch
Strafprozessordnung
Polizeigesetz
betroffene
Kindesmütter / Kinder
Gefahrenabwehr
Gewaltschutzgesetz
Opferschutz
Abb. 1: Zusammenspiel der unterschiedlichen polizeilichen Aufgabengebiete und Rechtsgrundlagen bei häuslicher Gewalt in NW (© Ute Nöthen-Schürmann 2005)
Dies hat auch auf die Abwicklung polizeilicher Einsätze bei häuslicher Gewalt konkrete Auswirkungen.
Im nachfolgenden wird versucht einige dieser Konsequenzen im Hinblick
die Kindesmutter auszuführen. Da die Kinder in der Regel von den Entscheidungen ihrer Mütter abhängig sind, wird zunächst auf die Situation der Mütter eingegangen.
Das polizeiliche Verhalten gegenüber den gewaltbetroffenen Frauen sollte
von Verständnis für die Gesamtsituation geprägt sein, die meist von Gefühlen
der Angst und Hilflosigkeit bestimmt wird. Den stark unter Druck stehenden
Frauen fallen konkrete Entscheidungen und konsequentes Handeln meist
sehr schwer. Das führt in einigen Fällen auch dazu, dass die Frauen an ihrer Lebenssituation nichts ändern und die gewalttätigen Partner nach Ablauf
der 10 Tage Rückkehrverbot wieder aufnehmen. Dieser Umstand bedeutet
jedoch nicht, dass die polizeiliche Arbeit nutzlos war. Es darf auch nicht dazu
führen, dass diesen Frauen deshalb bei einem der nächsten Polizeieinsätze
der Schutz durch Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot gegen den Gewalttäter versagt wird. Frauen in diesen Lebenssituationen brauchen häufig
eine längere Zeit und mehrere Anläufe, bis sie sich aus einer gewachsenen