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Unterstützung für Mädchen und Jungen bei häuslicher Gewalt
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Das 1995 als Bundesmodellprojekt unter Beteiligung der Berliner Senatsverwaltung für Frauen entstandene Projekt hat es geschafft, alle Behörden und
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Institutionen, die mit häuslicher Gewalt zu tun haben, an einen Runden Tisch
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zu bringen und gemeinsam Strategien und ganz konkrete Maßnahmen gegen
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häusliche Gewalt zu initiieren.
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So wurde im Rahmen der fachlichen Arbeit schnell deutlich, dass Kinder
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immer Betroffene sind und leiden, wenn es zu häuslicher Gewalt kommt,
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sei es unmittelbar oder mittelbar (siehe Kindler in diesem Band). Aus diesem Grund hat die Berliner Polizei zahlreiche Maßnahmen getroffen, um den
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Schutz von Kindern bei häuslicher Gewalt zu gewährleisten und ihre besonders schwierige Situation im Rahmen des Einsatzgeschehens angemessen zu
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berücksichtigen.
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In der 1998 entwickelten und mit flankierenden Fortbildungsmaßnahmen
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für Beamtinnen und Beamte eingeführten „Checkliste Häusliche Gewalt für
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die Notrufannahmeplätze (110)“ wurden Fragen aufgenommen, ob Kinder
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in der Familie leben und wo sie sich zum Zeitpunkt des Einsatzes aufhalten.
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Auch nach dem Aufenthalt des Täters wird gefragt. So soll bereits am Telefon
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abgeklärt werden, ob außer der von häuslicher Gewalt betroffenen Frau auch
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ihre Kinder betroffen und/oder gefährdet sind. Die den Notruf annehmenden
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Kolleginnen und Kollegen können so bereits erste Maßnahmen auch zum
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Schutz eventuell betroffener Kinder einleiten.
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Die Definition häuslicher Gewalt, die im Berliner Interventionsprojekt entwickelt wurde und für die Polizei und die Justiz verbindlich ist, wurde im
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Oktober 2001 novelliert und um folgenden Satz ergänzt:
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In den Leitlinien „Polizeiliches Handeln in Fällen häuslicher Gewalt“, die
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gemeinsam mit BIG entwickelt wurden, ist den Kindern ein eigenes Kapitel
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gewidmet. Die Leitlinien wurden im Frühjahr 2000 an alle Polizeibeamtinnen
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und Polizeibeamten im Einsatzdienst und in der Sachbearbeitung verteilt und
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enthalten in komprimierter Form Informationen über das Phänomen häusliche Gewalt, Handlungsanleitungen für den polizeilichen Einsatz und die
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polizeiliche Sachbearbeitung und weitere Informationen über Beratungsstellen etc.
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In dem Kapitel „Kinder“ sind wichtige Informationen und Handlungsanleitungen für den polizeilichen Einsatz enthalten, die hier auszugsweise zitiert werden (Der Polizeipräsident in Berlin, 1999: 39 ff.):
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sind.
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Erfragen Sie den Namen des Kindes, um es besser ansprechen zu können, und stellen Sie
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sich dem Kind auch selber vor.
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Informieren Sie nach Beruhigung der Einsatzsituation das Kind altersangemessen über
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