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Unterstützung für Mädchen und Jungen bei häuslicher Gewalt
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zu thematisieren und für sich eine gewaltfreie Lebensperspektive zu eröffnen. So könnte präventiv einer drohenden Festlegung auf die Täterrolle in der
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nächsten Generation entgegen gewirkt werden.
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Gemeinsam mit potentiellen Kooperationspartnern des Kinder- und Jugendschutzes bemühen wir uns gegenwärtig, diese Angebotslücke zu schließen. Unsere Aufgabe sehen wir in diesem Zusammenhang darin, Mitarbeiter/
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innen anderer Institutionen zu sensibilisieren, fortzubilden sowie konkrete
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Kooperationsvereinbarungen zur Unterstützung von gewaltbetroffenen Müttern und ihren älteren Söhnen abzuschließen. Dies ist uns bisher mit einem
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Kinder- und Jugendwohnheim in Berlin gelungen.
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Jenseits des besonderen Problems der männlichen Jugendlichen kommt es
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im Sinne eines umfassenden Schutzes aller von häuslicher Gewalt betroffenen
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Kinder und Jugendlichen vor allem darauf an, die Zusammenarbeit mit den
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Jugendämtern auszubauen.
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Immer noch sind unserer Erfahrung nach zahlreiche Jugendämter der
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Auffassung, dass ihre Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen an
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der Frauenhaustür endet. Notwendige therapeutische oder andere Unterstützungsmaßnahmen, die das KJHG und BSHG eigentlich vorsehen, werden
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häufig unterlassen - in der Annahme, dass Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser diese Aufgaben kostenlos und nebenbei übernehmen. Aufgrund der hohen
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Fluktuation, der begrenzten personellen und materiellen Ressourcen sowie der
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spezifischen Arbeitsweise der Frauenhäuser ist das jedoch nicht zu leisten.
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Das Verhältnis zwischen Jugendämtern und Frauenhäusern ist nicht selten
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geprägt von wechselseitigem Misstrauen. Da wird immer noch der parteiliche
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Ansatz in der Arbeit für die Frauen und die Kinder gegen den familiensystemischen Ansatz vorgehalten. Oft wird seitens der Mitarbeiter/innen von
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Jugendämtern übersehen, dass sich die Frauenhäuser in der psycho-sozialen
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und in der Rechtsberatung zwar nicht physisch, aber gedanklich stets mit dem
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Misshandler / Vater auseinander setzen müssen. Seine Verhaltensweisen, seine Gewalttaten und seine Gefährlichkeit sind zu berücksichtigen, wenn es
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unter anderem darum geht, Umgangsregelungen zu treffen, eine neue Wohnung zu suchen, Ämtergänge durchzuführen und Gerichtsverfahren zu bestehen. Die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser wiederum vermissen, dass die
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spezifische Situation der Frau als Opfer häuslicher Gewalt sowie der unmittelbare Zusammenhang zwischen der Misshandlung der Mutter und einer
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Gefährdung des Kindeswohls von den Mitarbeiter/innen der Jugendämter
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angemessen berücksichtigt wird.
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Um die Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder zu
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optimieren, ist eine verbesserte Kooperation zwischen Jugendämtern und
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Frauenhäusern dringend geboten. Das bedeutet, gegenseitige Vorurteile und
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Mythen abzubauen, unterschiedliche Kompetenzen anzuerkennen und zu
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nutzen, Verantwortlichkeiten und Arbeitsaufgaben klar zu formulieren und
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mittels Transparenz Vertrauen in die jeweilige Arbeit zu stärken (siehe Kreyssig in diesem Band).
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