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Interinstitutionelle Kooperation - mühsam aber erfolgreich
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und zwölf Jahren ansprechen soll, Plakate gestaltet, die in Jugendfreizeiteinrichtungen und an Schulen verteilt sowie an öffentlichen Plätzen und in Berliner Bussen ausgehängt wurden.
ȡ Verschiedene Broschüren zur Information über Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, und Handlungsempfehlungen für diverse Berufsgruppen konnten erarbeitet und publiziert werden: „Begleiteter Umgang. Handlungsleitlinien und Standards in Fällen häuslicher Gewalt“; „Handlungsempfehlungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern“; „Mehr Mut zum Reden“, eine Broschüre, die sich an Frauen mit Kindern richtet; ein Wegweiser „Gewalt gegen Kinder – was tun?“, der an ErzieherInnen und LehrerInnen adressiert ist, wurde überarbeitet und um das Thema häusliche Gewalt ergänzt.17 ȡ Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport erarbeitete „Empfehlungen im Aufgaben- und Kooperationsbereich Kinderschutz in Fällen von Vernachlässigung, Misshandlung, sexueller Ausbeutung und häuslicher Gewalt“ für die Berliner Jugendämter, die 2003 in Zusammenarbeit mit BIG ergänzt wurden. ȡ Die Hilfeplanstatistik für Hilfen zur Erziehung (§ 27 ff SGB VIII) wurde unter Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport um die Kategorie „Häusliche Gewalt“ erweitert. Damit wird seit 2004 erstmals systematisch Gewalt in der Partnerschaft der Eltern in diesem Bereich erfasst. ȡ In die Leitlinien, die der Berliner Polizei als Grundlage ihrer Einsätze dienen, wurden Empfehlungen eingearbeitet, die die besondere Situation der Kinder berücksichtigen. Seit März 2005 benachrichtigt die Polizei per Fax17
Informationsmaterialien von BIG siehe unter www.big-interventionszentrale.de