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Interinstitutionelle Kooperation - mühsam aber erfolgreich
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miterlebt haben und gleichzeitig selbst misshandelt wurden? Vom Vater?
Oder (auch) von der Mutter? Was ist mit den Kindern, deren Vater von der
Mutter misshandelt wurde? Im Hintergrund dieser Diskussionen wurden tiefe, historisch bedingte Gräben, verschiedene Wahrnehmungs- und Deutungsmuster und methodische Herangehensweisen offensichtlich. Kooperation
findet nicht im kontextfreien Raum statt. Positionen sind besetzt, Abläufe
verankert, und verschiedene professionelle Handlungsmaximen lassen sich
nicht ohne Weiteres auf einen Nenner bringen oder gar in Nachbarsysteme
transportieren.
„Das Arbeitsfeld der Unterstützung von Frauen bei häuslicher Gewalt stellt die Frauen als
Ž Š•˜™Ž›ȱ’—ȱŽ—ȱ’ĴŽ•™ž—”ǰȱŽę—’Ž›ȱ Ž Š•ȱŠžȱŽ–ȱ ’—Ž››ž—ȱŽ›ȱ—Š•¢œŽȱŽœȱ Žschlechterverhältnisses als Männergewalt und sieht Kinder und Jugendliche als Mitbetroffene in diesem Kontext. Das Arbeitsfeld des Kinderschutzes und der Jugendhilfe stellt Kinder
ž—ȱ žŽ—•’Œ‘Žȱ‹Ž’Ž›•Ž’ȱ ŽœŒ‘•ŽŒ‘œȱŠ•œȱ Ž Š•˜™Ž›ȱ’—ȱŽ—ȱ’ĴŽ•™ž—”ǰȱŽę—’Ž›ȱ Ž Š•ȱ
vor dem Hintergrund des Generationenverhältnisses als Gewalt durch Erwachsene und sieht
Frauen als potenzielle Täterinnen in diesem Kontext.“ (WiBIG, Bd. IV 2004: 39-40).
Diese unterschiedlichen Perspektiven auf Frauen und Kinder bedingten in
der Fachgruppe auch gegenseitige Unterstellungen, die Marianne Hege zuspitzend so formuliert:
„Frauen der Frauenbewegung unterstellen dem Kinderschutz, dass er der Kinder wegen
Frauen immer wieder in ihre alte Rolle zurückbringen will. Der Kinderschutz unterstellt der
Frauenhausbewegung, dass sie die Bedeutung der Entwicklung von Kindern - auch in ihrer
Beziehung zu den Vätern - hinter die Entwicklung der Frauen zurückstellen“ (Hege 1999: 2).
Hinzu kam, dass BIG sich in seinen Zielen eindeutig zu einer Inverantwortungnahme und Sanktionierung der Täter bekannt hat (BIG 1996: 5), während
das Grundverständnis in der Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) auf „Hilfe statt
Strafe“ fußt. Von hier aus setzt man auf Arbeit mit dem gesamten Familiensystem, auf Ressourcensuche und Erkundung von (latentem) Leidensdruck.
Auf eine rechtliche Sanktionierung wird i.d.R. verzichtet. Damit haben wir
es mit zwei sich diametral gegenüberstehenden Positionen zu tun, was es
schwer macht, gemeinsame Ziele zu formulieren. Aus meiner Sicht war es
daher verständlich, dass z.B. die Fachgruppe Polizei oder die Fachgruppe
Zivilrecht sich schneller auf Strategien zur Bekämpfung häuslicher Gewalt
einigen konnte.
Die Ausgangsproblematik, sich auf ein gemeinsames Ziel zu verständigen,
genauer: zunächst eine Grundlage zu erarbeiten, von der aus Ziele festgelegt
werden können, wurde ergänzt durch die heftigen Affekte, mit denen das Thema „Gewalt“ häufig gekoppelt ist. Dies gilt besonders für Berufsgruppen, die
unmittelbar mit dem Opferschutz befasst sind. Eine mit verschiedenen Professionen besetzte Gruppe, deren Mitglieder sich zunächst mit misstrauischer
Distanz begegneten, machte es nicht unbedingt leichter, sich selbstkritisch mit
möglichen blinden Flecken im Binnenraum des eigenen Arbeitsbereiches oder