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Interinstitutionelle Kooperation - mühsam aber erfolgreich
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miterlebt haben und gleichzeitig selbst misshandelt wurden? Vom Vater?
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Oder (auch) von der Mutter? Was ist mit den Kindern, deren Vater von der
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Mutter misshandelt wurde? Im Hintergrund dieser Diskussionen wurden tiefe, historisch bedingte Gräben, verschiedene Wahrnehmungs- und Deutungsmuster und methodische Herangehensweisen offensichtlich. Kooperation
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findet nicht im kontextfreien Raum statt. Positionen sind besetzt, Abläufe
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verankert, und verschiedene professionelle Handlungsmaximen lassen sich
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nicht ohne Weiteres auf einen Nenner bringen oder gar in Nachbarsysteme
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transportieren.
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„Das Arbeitsfeld der Unterstützung von Frauen bei häuslicher Gewalt stellt die Frauen als
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ȱȱȱĴǰȱęȱ ȱȱȱ ȱȱ¢ȱȱ schlechterverhältnisses als Männergewalt und sieht Kinder und Jugendliche als Mitbetroffene in diesem Kontext. Das Arbeitsfeld des Kinderschutzes und der Jugendhilfe stellt Kinder
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ȱ ȱȱ ȱȱ ȱȱȱĴǰȱęȱ ȱ
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vor dem Hintergrund des Generationenverhältnisses als Gewalt durch Erwachsene und sieht
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Frauen als potenzielle Täterinnen in diesem Kontext.“ (WiBIG, Bd. IV 2004: 39-40).
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Diese unterschiedlichen Perspektiven auf Frauen und Kinder bedingten in
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der Fachgruppe auch gegenseitige Unterstellungen, die Marianne Hege zuspitzend so formuliert:
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„Frauen der Frauenbewegung unterstellen dem Kinderschutz, dass er der Kinder wegen
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Frauen immer wieder in ihre alte Rolle zurückbringen will. Der Kinderschutz unterstellt der
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Frauenhausbewegung, dass sie die Bedeutung der Entwicklung von Kindern - auch in ihrer
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Beziehung zu den Vätern - hinter die Entwicklung der Frauen zurückstellen“ (Hege 1999: 2).
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Hinzu kam, dass BIG sich in seinen Zielen eindeutig zu einer Inverantwortungnahme und Sanktionierung der Täter bekannt hat (BIG 1996: 5), während
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das Grundverständnis in der Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) auf „Hilfe statt
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Strafe“ fußt. Von hier aus setzt man auf Arbeit mit dem gesamten Familiensystem, auf Ressourcensuche und Erkundung von (latentem) Leidensdruck.
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Auf eine rechtliche Sanktionierung wird i.d.R. verzichtet. Damit haben wir
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es mit zwei sich diametral gegenüberstehenden Positionen zu tun, was es
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schwer macht, gemeinsame Ziele zu formulieren. Aus meiner Sicht war es
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daher verständlich, dass z.B. die Fachgruppe Polizei oder die Fachgruppe
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Zivilrecht sich schneller auf Strategien zur Bekämpfung häuslicher Gewalt
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einigen konnte.
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Die Ausgangsproblematik, sich auf ein gemeinsames Ziel zu verständigen,
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genauer: zunächst eine Grundlage zu erarbeiten, von der aus Ziele festgelegt
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werden können, wurde ergänzt durch die heftigen Affekte, mit denen das Thema „Gewalt“ häufig gekoppelt ist. Dies gilt besonders für Berufsgruppen, die
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unmittelbar mit dem Opferschutz befasst sind. Eine mit verschiedenen Professionen besetzte Gruppe, deren Mitglieder sich zunächst mit misstrauischer
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Distanz begegneten, machte es nicht unbedingt leichter, sich selbstkritisch mit
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möglichen blinden Flecken im Binnenraum des eigenen Arbeitsbereiches oder
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