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3.1 KiB
Raw Blame History

Interinstitutionelle Kooperation - mühsam aber erfolgreich

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tätig wird, erlebt die Kinder vor Ort verängstigt, hilflos oder ein hohes Maß an Verantwortung tragend. Die Entscheidung, die ein Richter/eine Richterin nach dem Gewaltschutzgesetz trifft, berührt immer auch die Lebenssituation der Kinder. Der Arzt oder die Ärztin, die sich wundern, warum eine durch ihren Mann massiv verletzte Frau sich nicht in die Klinik einweisen lassen will, übersehen womöglich, dass diese Frau kleine Kinder zu Hause hat, die sie nicht mit dem Vater alleine lassen will. Bei BIG wurde speziell zur Bearbeitung der thematischen Verschränkung „gewaltbetroffene Frauen - Auswirkungen auf Kinder“ eine eigene Fachgruppe eingerichtet, die zum einen den anderen Fachgruppen zuarbeitet, zum anderen insbesondere die Kooperation zwischen dem Bereich Frauenschutz und dem Bereich Kinderschutz verbessern sollte. Dabei fühlte sich die Fachgruppe über längere Zeit eher als „Stiefkind“, standen doch nicht die gewaltbetroffenen Frauen im Mittelpunkt wie in allen anderen Gremien, sondern die Kinder. Gleichzeitig waren umgekehrt VertreterInnen aus der Kinder- und Jugendhilfe unsicher, ob und wie sie bei BIG mitarbeiten können, wenn der Fokus des Projektes sich eher auf Frauen richtet. Es brauchte Zeit, bis für die Fachkräfte der Jugendhilfe deutlich wurde, dass die Gruppe von Mädchen und Jungen, die Gewalt gegen die Mutter miterleben, „ein eigenständiges Problem und einen eigenständigen Unterstützungsbedarf hat, die zwar viele Gemeinsamkeiten mit der Situation misshandelter Kinder aufweist, aber damit nicht deckungsgleich ist.“ (WiBIG 2004: 39). Darüber hinaus gab es aus verschiedenen Gründen personelle Diskontinuität. Koordinatorinnen, die eigentlich primär für andere Themenbereiche zuständig waren, bearbeiteten diesen Bereich „nebenher mit“. Der Aufbau einer funktionierenden Kooperation in dem Gremium Kinder/Jugendliche erwies sich aus diesen, z. T. strukturell bedingten, aber auch aus anderen Gründen als besonders mühsam und schwierig.

Wozu überhaupt Kooperation?15 ’Žȱ£ž—Ž‘–Ž—Žȱ’ěŽ›Ž—£’Ž›ž—ȱž—ȱ™Ž£’Š•’œ’Ž›ž—ȱ’—ȱ›‹Ž’œŽ•Ž›—ȱû‘ren dazu, dass von Professionen und Institutionen jeweils nur Teilleistungen ž—ȱ Ž’•™›˜£ŽœœŽȱ Ž›‹›ŠŒ‘ȱ Ž›Ž—ȱ ”ã——Ž—ǯȱ Š–’ȱ Ž‘ȱ ‘§žęȱ “Ž˜Œ‘ȱ ŠžŒ‘ȱ der Blick auf das Gesamte und die Übernahme von Gesamtverantwortung verloren; denn Spezialisierung bedeutet immer Ausblendung, Reduzierung Šžȱ‹ŽŠ›‹Ž’‹Š›ŽȱžœœŒ‘—’ĴŽǯȱ •Ž’Œ‘£Ž’’ȱŽ—œŽ‘Ž—ȱŠ‹Ž’ȱŽę—’’˜—œ•’—’Ž—ǰȱ an denen Systeme um Zuständigkeit bzw. Nicht-Zuständigkeit kämpfen (vgl. Thimm 2004). Um komplexe Probleme zu lösen, den Blick wieder zu weiten, Ž‘•Ȭȱž—ȱ˜™™Ž•ŸŽ›œ˜›ž—ȱ£žȱŸŽ›–Ž’Ž—ȱž—ȱ’Žȱ›‹Ž’ȱ£žȱŽěŽ”’Ÿ’ޛޗǰȱ aber ggf. auch zu rationalisieren, kann Kooperation eine geeignete Problem15

Wertvolle Hinweise zum Thema Kooperation verdanke ich Kh. Thimm.