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Wenn misshandelte Frauen ihre Kinder misshandeln

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Kinderschutzeinrichtungen) respektive für Hilfesuche (z.B. Frauenschutzeinrichtungen) sind, ist in die professionelle Arbeit die Gefahr einseitiger Wahrnehmungen von Gewaltprozessen und damit einher gehender einseitiger Auflösungen von Ambivalenzen eingebaut: Ambivalenzen der Frauen gegenüber ihren Männern ebenso wie der Mütter gegenüber ihren Kindern und vice versa. Eine derartig einseitige Auflösung von komplexen Handlungen und Gefühlsambivalenzen (sei es bezogen auf den Ehepartner oder einen bzw. beide Elternteil/e) erleichtert zwar zunächst die Arbeit und ist zunächst im Interesse der Adressatinnen und Adressaten, weil ihr klare Bilder von Opfern und Tätern zugrunde liegen, die eindeutige Hilfen ermöglichen. Aber diese Vereindeutigungen verstellen leicht den Blick auf die Komplexität des Familiengeschehens zwischen Frau und Mann, zwischen Mutter, Vater und Kindern, da sie die Bandbreite familialen Handelns und der Bindungen aneinander nur schwer mit reflektieren. Daher scheint mir das Kunststück notwendig, einerseits in Gewaltsituationen, wo es immer um Recht und Unrecht geht, eindeutig zwischen Täter und Opfer zu differenzieren, andererseits dort, wo es für den Hilfeprozess erforderlich ist, das gesamte Beziehungsgeschehen einschließlich der Gewaltformen, die vom Opfer ausgehen, sowie die Ambivalenzen der zu betreuenden Beteiligten in das eigene Verstehen einzubeziehen. Hierfür einen feministischen Rahmen zu finden, der den Intentionen der internationalen Frauenbewegung und ihrer Kampagne gegen Gewalt an Frauen entspricht, ist eine Aufgabe, die noch aussteht.

Von der Vielschichtigkeit des Seins und der Konstruktion von Eindeutigkeiten Zunächst will ich anhand eines Fallbeispiels die Vielschichtigkeit der Handlungsebenen und die psychische Dynamik von familialen Gewaltstrukturen

  • aus der Perspektive der Frau - aufzeigen, wo die Frau durch ihren Mann, die Kinder durch ihre Mutter und indirekt als Zeugen durch den Vater (ob auch direkt bleibt offen) Gewalt erleiden. Während in diesem - von der Frau berichteten - Fallbeispiel der Mann Täter und das beschriebene Kind Opfer ist, sieht sich die Frau sowohl in der Opferrolle als auch in der Täterrolle, Begriffe, die sie - ebenso wie den Gewaltbegriff - sicher selbst nicht benutzen würde, sondern die schon Teil der parteilich-professionellen Perspektive und feministisch-politischen Auseinandersetzung sind. Das Beispiel beruht auf Interviewausschnitten aus einem narrativen Interview10 im Rahmen eines Forschungsprojektes zur Lebenssituation von Frauen in Frauenhäusern und stammt aus Mitte der 1980er Jahre, hat aber meines Erachtens in seiner Dynamik nichts an Aktualität verloren (Brückner 1987):

10

Alle Namen und Sozialdaten sind - analog zur Realsituation - anonymisiert.