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Häusliche Gewalt als Thema der Ausbildung in der sozialen Arbeit
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Frauen soziale Sonderfälle und ihre Rechte Sonderrechte seien (Wichterich 1996, S.244). Und mit dem Paradigmenwechsel vom Kindeswohl und Kinderschutz hin zu den Kinderrechten gelang es der Kinderrechtsbewegung (sagt man Kinderrechtsbewegung oder muss es Kinderschutzbewegung heißen?), genuine Kinderrechte einzufordern. Damit verändert sich das Selbstverständnis ebenso wie die Wahrnehmung von außen: Frauen und Kinder treten nun als Träger eines allgemeinen Rechtsanspruchs auf, als Rechtssubjekte. Auf diese Weise wird es möglich, Unrecht in den Geschlechter- und Generationsverhältnissen und auch den Opferstatus bei häuslicher Gewalt sichtbar zu machen, gleichzeitig aber als politische und rechtliche Subjekte fordernd die Opferrolle zu transzendieren. Dadurch kann es auch gelingen, Themen, die weltweit vor allem Frauen und/oder Kinder betreffen, wie z.B. die verschiedenen Formen von sexualisierter Gewalt, die stets als „privat“ (z.B. häusliche Gewalt, sexueller Missbrauch von Mädchen und Jungen) oder kulturspezifisch (z.B. Verstümmelung der Genitalien) tabuisiert worden waren, in den allgemein akzeptierten staatlichen und UN-Diskurs als eine zentrale Kategorie zur Erfassung der Geschlechter- und Generationsverhältnisses zu verorten. Dieses Selbstverständnis als Rechtssubjekte verändert überdies auch die Handlungskonzepte der Sozialen Arbeit. Nicht mehr nur das Bitten um Hilfe für die Opfer dominiert, sondern das Insistieren auf der politischen Einlösung von Rechtsansprüchen sowie der Forderung nach Partizipation beim Aushandeln gesellschaftlicher Bedingungen und politischer Strategien. Es handelt sich hierbei um einen zentralen Paradigmenwechsel im Selbstverständnis der Sozialen Arbeit; es geht nicht mehr vorrangig um Fürsorge und Schutz für marginalisierte soziale Gruppen der Gesellschaft, sondern um die Durchsetzung von Menschenrechten und sozialer Gerechtigkeit, um Beteiligung und Empowerment.
Häusliche Gewalt als Thema im Studium der sozialen Arbeit am Beispiel der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin Häusliche Gewalt ist eine Menschenrechtsverletzung mit der Sozial Arbeitende in den unterschiedlichsten Feldern der Sozialen Arbeit konfrontiert werden und zwar nicht nur in speziellen Zufluchts- oder Beratungsstellen, sondern auch in Regeleinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und vielen weiteren Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit. Fachwissen zu häuslicher Gewalt und die Auswirkungen auf Mädchen und Jungen sind daher ebenso wie die Kenntnis von Interventions- und Präventionsansätzen eine Querschnittsaufgabe der Sozialen Arbeit. An der katholischen Hochschule für Sozialwesen wird das Thema „Häusliche Gewalt“ daher im Diplomstudiengang und auch später im Bachelorstudiengang als Querschnittsaufgabe in den ersten Semestern des Studiums in